Ein Artikel des Strafrechtlers Tonio Walter in der ZEIT (siehe hier) hat die Debatte um die Beschneidung von Jungen wieder eröffnet.
Im FREITAG vergleicht Gerhard Hafner die Beschneidung der männlichen und der weiblichen Geschlechtsorgane. Und stellt dabei – in Übereinstimmung mit Walter – fest, dass eine rechtliche Ungleichbehandlung der Geschlechter schlicht dem geltenden Recht widerspricht.
Er erwartet, dass der Paragraf 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuchs kassiert werden muss, weil er mit der Strafrechtsänderung kollidiert, die solche Eingriffe an weiblichen Genitalien grundsätzlich als sittenwidrig sanktioniert.
Hafner weist darauf hin, dass das Interessante an der aktuellen Debatte vor allem eines ist:
Das Thema Beschneidung erhält darin eine andere Perspektive. Nicht mehr das Thema der Ausgrenzung der “Anderen” – der Juden und der Muslime – steht im Fokus, sondern die Gleichberechtigung der Geschlechter.