Diskussion im Internet: Rechtsfrei ist das Netz nicht!

Diskussion im Internet: Rechtsfrei ist das Netz nicht!

© Thorsten Freyer / pixelio.de

Vor kurzem hatte ich mich ja schon mit diesem Thema beschäftigt: Die oft sehr stark eskalierende Streitkultur im Internet (Klick).

Ein konkreter Fall hierzu: da eskaliert eine Diskussion im Internet, aus einem sachlichen Streit werden persönliche Anfeindungen, und als die Moderatoren des betroffenen Forums diesen Streit unterbinden, weichen einige Teilnehmer in einen anderen Bereich des Netzes aus. Dort – öffentlich zugänglich und unter Nennung des Klarnamens eines Users – machen sie mit persönlichen Anfeindunden gegen andere User unter Nennung der Namen und der persönlichen Daten im Netz machen sie weiter – und es fallen drastische Worte bis hin zu deutlichen Beleidigungen.

Im wahren Leben ist die Sache klar: der Sachverhalt führt zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, strafrechtliche Konsequenzen liegen ebenfalls offen auf der Hand.

Und auch für Rechtsgutverletzungen im Netz gibt es natürlich die Möglichkeit, die Verantwortlichen der Seite zivilrechtlich und ggfs. auch strafrechtlich in Anspruch zu nehmen, und auch der Durchgriff auf die dort Handelnden ist möglich, denn niemand ist dort für jeden anonym. Auch ein schnelles Löschen der Daten macht es idR nicht so leicht ungeschehen, denn die Beweise sind gerade im Internet schnell gesichert.

Jedoch macht die Verfolgung der Ansprüche auch dem Betroffenen viel Arbeit und kann im Zweifel einige Zeit dauern – und dem Betroffenen ist ja meistens nur daran gelegen, dass die dummen Angriffe auf seine Person einfach aufhören, denn im Grunde genommen interessieren ihn die Verursacher selbst nur wenig, haben sie sich doch durch ihr Verhalten selbst hinreichend lächerlich gemacht.

So verspricht oft eine andere Möglichkeit durchaus schnellen Erfolg: man setzt sich mit dem Betreiber der Internetseite in Verbindung, der idR wenig Interesse daran hat, solche Rechtsgutverletzungen zu dulden, werden sie nämlich am Ende auch von ihm verantwortet und beschädigen das Ansehen seines Internetangebots, dass meistens werbefinanziert ist. So wird dann ohne grosses Aufhebens sehr häufig Abhilfe geschaffen.

Man sollte nach der Löschung im Blick behalten, dass das Theater nicht erneut losgeht – in der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Verantwortlichen des betroffenen Internetauftritts sich allerdings bewusst, dass man zukünftig die auch im Internet geltenden Spielregeln wieder einhalten sollte – insbesondere dann, wenn sie – wie dies häufig der Fall ist – auch noch durch den Betreiber der Seite eindringlich verwarnt worden sind.

Wenn es aber wieder losgeht – dann muss sich der Verantwortliche solcher Seiten darauf einstellen, dass dies zu ganz empfindlichen Konsequenzen führen wird – zumal er sich sicher sein kann, dass seine vorhergehenden Rechtsgutverletzungen dokumentiert sind und die Massnahmen gegen ihn dann sehr deutlich ausfallen werden.


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