Diskriminierung eines Schwerbehinderten aufgrund einer krankheitsbedingten Kündigung?

Entschädigungsklagen nach dem AGG (allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) nehmen immer mehr zu. In einer Kündigung kann unter Umständen auch eine unzulässige Diskriminierung liegen, was wiederum Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers auslösen kann.

Kündigung wegen Krankheit eines Schwerbehinderten

Bei der personenbedingten Kündigung aufgrund andauernder Arbeitsunfähigkeit kann man schon mal darüber nachdenken, ob eine solche Kündigung nicht gleichzeitig eine unzulässige Diskriminierung des schwerbehinderten Arbeitnehmers darstellt.

Entscheidung des LAG Köln

Dies sah das LAG Köln (Entscheidung vom 4.7.2013 – 13 Sa 1198/12) aber anders. Zumindest dann, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat (hier andauernde Arbeitsunfähigkeit eines schwerbehinderten Arbeitnehmers) liegt in der personenbedingten Kündigung kein Indiz für eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung des Arbeitnehmers.

RA A. Martin



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