Diskotheken dürfen in Phase 3 nicht eröffnet werden

Die Entscheidung hat den Sektor überrascht, und sie finden es respektlos, dass diese Entscheidung ohne die Betriebe getroffen wurde.

Hotel- und Gaststättenbetriebe können der Öffentlichkeit zum Verzehr in den Räumlichkeiten geöffnet werden, mit Ausnahme von Diskotheken und Nachtclubs, sofern sie nicht mehr als fünfzig Prozent ihrer Kapazität ausmachen und die in diesem Kapitel festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Diskotheken dürfen Phase nicht eröffnet werden

Hotel- und Gaststättenbetriebe

Der Verzehr in den Räumlichkeiten kann an einem Tisch oder einer Gruppe von Tischen erfolgen, vorzugsweise nach vorheriger Reservierung. Es muss sichergestellt werden, dass der entsprechende physische Abstand von zwei Metern zwischen Tischen oder gegebenenfalls Tischgruppen eingehalten wird. Der Tisch oder die Tischgruppe, die zu diesem Zweck verwendet wird, muss für die Anzahl der Personen geeignet sein, so dass der Mindestabstand zwischen den Personen eingehalten werden kann.

Der Konsum an der Bar ist erlaubt, sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Kunden oder gegebenenfalls Kundengruppen gewährleistet ist.

Die Freiluftterrassen von Hotel- und Gaststättenbetrieben können der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und ihre Kapazität ist auf fünfundsiebzig Prozent der im unmittelbar vorhergehenden Jahr aufgrund der entsprechenden kommunalen Genehmigung erlaubten Tische beschränkt. Falls die Lizenz zum ersten Mal erteilt wird, muss die Kapazität auf fünfundsiebzig Prozent der für dieses Jahr genehmigten Kapazität begrenzt werden.

Als Freiluftterrasse im Sinne dieser Anordnung gilt jeder Raum, der nicht überdacht ist oder jeder Raum, der überdacht ist und seitlich von höchstens zwei Wänden oder Verkleidungen umgeben ist. Für den Fall, dass das Hotel- und Gaststättengewerbe vom Stadtrat die Erlaubnis erhält, die der Außenterrasse zugewiesene Fläche zu vergrößern, kann die Anzahl der im vorstehenden Absatz vorgesehenen Tische erhöht werden, wobei in jedem Fall ein Verhältnis von fünfundsiebzig Prozent zwischen Tischen und verfügbarer Fläche einzuhalten ist und eine proportionale Vergrößerung der Fußgängerfläche auf demselben öffentlichen Straßenabschnitt wie die Terrasse vorgenommen werden muss.

In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass zwischen den Tischen oder gegebenenfalls Tischgruppen ein angemessener physischer Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird. Die maximale Besetzung beträgt zwanzig Personen pro Tisch oder Tischgruppe. Der Tisch oder die Tischgruppe, die zu diesem Zweck verwendet wird, muss der Anzahl der Personen entsprechen, wobei der Mindestabstand zwischen den Personen eingehalten werden muss. Darüber hinaus wird die Kapazität der Geschäftsräume und der in ihnen befindlichen Einrichtungen auf 50% festgelegt.

Bei Flohmärkten wird ein Limit von der Hälfte der üblichen oder zugelassenen Stände garantiert. In diesem Fall können die Gemeinderäte die genehmigte Fläche vergrößern oder neue Tage für die Ausübung dieser Tätigkeit festlegen.

Im Hotel- und Gaststättengewerbe können Freiluftterrassen zu 75% ihrer Kapazität geöffnet werden, und der Verzehr an der Bar ist erlaubt, solange der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. In Hotels und Touristenunterkünften können Gemeinschaftsräume für die Öffentlichkeit geöffnet werden, sofern sie nicht mehr als 50% ihrer Kapazität ausmachen. Im Hinblick auf touristische Aktivitäten werden die Bedingungen für die Ausübung von Aktivtourismus und Naturaktivitäten mit Gruppen von bis zu 30 Personen flexibilisiert.

Kulturelle Aktivitäten

Im Kulturbereich sticht die Möglichkeit hervor, kulturelle Aktivitäten in Bibliotheken und Museen durchzuführen, solange sie 50% der genehmigten Kapazität nicht überschreitet. Und im Bereich des Sports ist eine durchschnittliche Ausbildung in nicht-professionellen, föderalen Ligen erlaubt, ebenso wie das Feiern von Shows und sportlichen Aktivitäten.

Kinos, Theater, Auditorien, Zirkuszelte und ähnliche Aufführungsorte können ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie über im Voraus zugewiesene Plätze verfügen und die Hälfte der zulässigen Kapazität jedes Saals nicht überschreiten.

Touristische Erholungszentren, Zoos und Aquarien können mit einer maximalen Kapazität von 50% geöffnet werden. Erlaubt ist auch die Wiedereröffnung von Spielkasinos, kollektiven Geldspiel- und Glücksspieleinrichtungen, Spielhallen, Erholungshallen, Tombolas und Verlosungen sowie von besonderen Wetträumen, sofern diese nicht mehr als 50% der zulässigen Kapazität ausmachen und die in der Verordnung vorgesehenen Hygiene- und Vorbeugungsmaßnahmen eingehalten werden.

Ein weiteres Kapitel der Anordnung nennt die Bedingungen für die Durchführung von Freizeitaktivitäten, die sich an die Kinder- und Jugendbevölkerung richten. Wenn diese unter freiem Himmel durchgeführt werden, muss die Zahl der Teilnehmer auf 50 % der üblichen Höchstkapazität begrenzt werden, mit maximal 200 Teilnehmern, einschließlich des Persoan. Und wenn sie in Innenräumen stattfinden, muss die Teilnehmerzahl auf ein Drittel der üblichen Höchstkapazität mit maximal 80 Teilnehmern begrenzt werden.

Soziale Maßnahmen

In dieser Phase wird es möglich sein, sich in der Provinz, der Insel oder der territorialen Referenzeinheit zu bewegen, und es wird kein Zeitfenster für irgendeine Gruppe reserviert, obwohl Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen für Gruppen ergriffen werden müssen, die als COVID-19-gefährdet gelten. Gruppen sollten jedoch auf maximal 20 Personen beschränkt sein, außer im Falle von Lebensgefährten.

Die Mahnwachen / Trauerfeiern können in allen Arten von öffentlichen oder privaten Einrichtungen abgehalten werden, mit einer Höchstzahl von 50 Personen in offenen Räumen oder 25 in geschlossenen Räumen, unabhängig davon, ob es sich um Zusammenlebende handelt oder nicht. Die Teilnahme am Gefolge für die Beerdigung oder die Verabschiedung zur Einäscherung des Verstorbenen ist auf maximal 50 Personen, einschließlich Familienmitgliedern und Verwandten, beschränkt.

Hochzeitszeremonien können entweder in offenen oder geschlossenen Räumen abgehalten werden, sofern 75 % der Kapazität nicht überschritten werden, in jedem Fall jedoch höchstens 150 Personen in offenen Räumen oder 75 Personen in geschlossenen Räumen.


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