Die Weiterexistenz von „frac“ ist gefährdet

Gastbeitrag von Andrea Frommherz: #frac fördert seit 17 Jahren anhand von Einzelfallhilfen erfolgreich die #Chancengleichheit von Frauen im Erwerbsleben. Im Bereich Vereinbarkeit bietet frac diese Einzelfallhilfe auch Männern an, welche die Verantwortung für die Kinderbetreuung innehaben und somit in ebenso komplexen Lebenssituationen stehen wie Frauen mit Familienpflichten. Im folgenden Text wird nur noch von Frauen gesprochen, wobei die oben beschriebenen Männer mitgemeint sind.

Die Weiterexistenz von frac ist gefährdet

Das frac – Informations- und Beratungszentrum Frau und Arbeit – wird seit der Gründung 1999 vom Bund im Rahmen der Finanzhilfen nach Art. 15 Gleichstellungsgesetz (GIG) sub­ventioniert. Die Subventionen stellen rund 70% des Gesamtbudgets des frac dar.

Das Eidg. Departement des Innern hat diesen März die Prioritätenordnung geändert und entschieden, dass die Subventionen für frac und alle elf Beratungsstellen in der Schweiz 2017-2018 sukzessive und ab 2019 gänzlich gestrichen werden.

Diese angekündigte sukzessive Kürzung der Finanzhilfen durch das EBG ab 2017, respektive völlige Streichung ab 2019 ist aus unserer Sicht ein massiver Rückschritt in Bezug auf die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben und sendet falsche Signale:

  • Die Chancengleichheit im Erwerbsleben ist nicht verwirklicht, was sich insbesondere in der ungleichen Beteiligung an der Erwerbsarbeit, in den mangelnden Möglichkeiten, bezahlte und unbezahlte Arbeit zu vereinbaren und in der Lohnungleichheit manifestiert. Frauen benötigen zu diesen Themen professionelle und individuelle Unterstützung, die ihre Lebenssituation berücksichtigt.
  • Keine öffentliche Stelle bietet Einzelfallhilfe aus dem Blickwinkel der Gleichstellung im Erwerbsleben an. Private Beratungs- resp. Coaching-Angebote können sich viele Frauen finanziell nicht leisten. Chancengleichheit darf kein Privileg sein, auch nicht bei der Beratung.

Beratungsschwerpunkte der Beratungsstelle frac

  • Förderung des beruflichen Wiedereinstieges von Frauen und Männern, die ihre berufliche Tätigkeit zugunsten familiärer Aufgaben unterbrochen haben. Realisierungsbegleitung bei Stellensuche und Laufbahngestaltung.
  • Fragen rund um Themen des Arbeitsplatzes (Kündigung, Arbeitszeugnis, Lohnungleichheit, sexuelle Belästigung usw.).

Weshalb Frauen spezifische Unterstützung hinsichtlich der Erwerbsarbeit brauchen:

Folgende Fakten führen dazu, dass sich Frauen – trotz bestehender Chancengleichheit bei der Bildung – im Erwerbsleben mit höheren Hürden konfrontiert sehen als Männer:

  • Frauen mit Betreuungsaufgaben beurteilen ihre Möglichkeiten für Erwerbsarbeit, resp. Aus-und Weiterbildungen eher negativ. Sie bewerten ihre Fähigkeiten eher niedrig und erachten die mangelnde Flexibilität wegen der Kinderbetreuung als grosses Hindernis.
  • Generell gehen Frauen nur kleine, resp. keine Risiken ein, die sie profilieren könnten. Sie haben häufig Mühe, sich gut zu verkaufen ? mangelndes Selbstvertrauen.
  • Frauen bilden sich beruflich deutlich weniger weiter als Männer. Von Arbeitgeber/-innen erhalten sie u.a. aufgrund von Teilzeitpensen geringere oder gar keine Unterstützung oder Motivation für Weiterbildungen.
  • Frauen mit Betreuungsaufgaben muten sich eine Weiterbildung weniger zu.
  • Nach der Geburt wird die bisherige Arbeitsstelle aufgegeben, wenn sich die Familienarbeit nicht mit den Arbeitsbedingungen vereinbaren lässt und/oder eine Pensenreduktion nicht gewährt wird.
  • Frauen planen ihre berufliche Laufbahn wenig strategisch und geben bei beruflichen Entscheidungen ihren Interessen und Fähigkeiten nicht die Priorität, sondern dem Aspekt der #VereinbarkeitvonBerufundFamilie.

Entscheidend dabei ist, dass die Fakten nicht auf Defizite von Frauen zurück zu führen sind, sondern auf die Auswirkungen unserer gesellschaftlichen Realität, die nach wie vor stark von zugewiesenen geschlechtsspezifischen Rollenbildern und Klischees geprägt sind.

Unser Anliegen

Frauen sollen auch im Kanton Bern in Zukunft unterstützt und beraten werden können

  • beim Wiedereinstieg ins Erwerbsleben;
  • beim Verbleib im Erwerbsleben und
  • bei geschlechtsspezifischen Problemen im Rahmen der Erwerbsarbeit.

frac ist sehr gut ausgelastet und stösst an seine Grenzen (lange Wartezeiten aufgrund der hohen und zurzeit sogar wieder steigenden Nachfrage).

Die Einzelfallhilfe erweist sich als wirksames Instrument, Frauen einerseits den Zugang und andererseits den Verbleib im Erwerbsleben zu erleichtern und somit einen wesentlichen Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten. Die Streichung der Finanzhilfen hat zur Folge, dass das bisherige Angebot nicht aufrechterhalten werden kann, insofern nicht neue Finanzquellen erschlossen werden können. Für viele Frauen würde dies bedeuten, dass sie keine Unterstützung mehr in Anspruch nehmen können, um im Sinne der Chancengleichheit ihren „Platz“ in der Arbeitswelt einzunehmen.

Wir sind empört über diesen Entscheid – Sie auch?

Das Netzwerk #pluplus, in dem die elf Beratungsstellen zusammengeschlossen sind – hat den Bundesrat in einem offenen Brief gebeten, die Änderung der Prioritätenordnung rückgängig zu machen.

Verleihen Sie unserem Anliegen mehr Gewicht!

Mit Ihrem Namen respektive Ihrer Stimme www.plusplus.ch (Unterschriftensammlung) können Sie sich dafür einsetzen, dass die Beratungsstellen weiterhin durch Bundessubventionen finanziert werden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Andrea Frommherz, Geschäftsführerin frac & Team


wallpaper-1019588
5 Dinge, die du als Trailrunning-Anfänger wissen solltest
wallpaper-1019588
Kalorienarme Lebensmittel: Top-Auswahl für Ihre Diät
wallpaper-1019588
Kalorienarme Lebensmittel: Top-Auswahl für Ihre Diät
wallpaper-1019588
#1492 [Review] Manga ~ Dein Verlangen gehört mir