Die "Vorteile" der Auschließlichkeit

Vor ein paar Tagen habe ich in dem Magazin "Essentials" vom , es war ein Interview mit einem Außendienstmitarbeiter der BBV .Dieses Interview brachte mich dazu einmal die elementaren
Unterschiede zwischen einem Außendienstmitarbeiter und einem Makler herauszuarbeiten. In dem Artikel werden unter anderem folgende Thesen aufgestellt.
Zitat: "... kann ich trotzdem makeln."
Wenn dem denn so wäre, denn ein Agenturleiter einer Versicherung ist per Rechtsstellung ( HGB § 84 ) immer dem Unternehmen für das er tätig ist verpflichtet. Er muss also zwangsläufig die Produkte seines Unternehmens anbieten. Ein Makler ist aber gemäß Sachverwalterurteil ein Vermögensverwalter seines Klienten.Er muss bei allen Entscheidungen das Interesse seines Klienten in den Vordergrund stellen. (HGB § 93)
Zitat: "Für den Kunden wird es immer im Schadensfall spannend. Mit meiner Ausschließlichkeit habe ich in der Diskussion um die Schadenregulierung immer eine stärkere Argumentation in der Hand, da ich mein gesamtes Versicherungsvolumen in die Waagschale legen kann.

Und wieder ein Irrtum, denn ein Ausschließlichkeitsagent, wie der Agenturleiter bei der BBV hat gar keinen eigenen Bestand. Er vermittelt lediglich Geschäft. Von der Rechtsstellung her ist er ein Geschäftbesorger, einer oder mehrerer Unternehmen. Bei einem Makler liegt der Sachverhalt anders. Ein Makler wird von einem Kunden beauftragt ein Risiko einzudecken. Ich verfüge damit als Makler als einziger Versicherungsvermittler über einen echten Bestand, den ich sehr wohl in die Waagschale legen kann. (Was ich auch schon in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich getan habe. Anmerkung der Autorin) Das volle Interview können Sie der Zeitschrift "Essentials" vom nachlesen.
Zusammengefasst möchte ich hier noch einmal klar stellen.
  • Es gibt keine Ausschließlichkeitsvermittler, die zeitgleich Maklereigenschaften haben!
  • Ein Ausschließlichkeitsagent ist immer an die Anweisungen des Unternehmens gebunden, welchem er das Geschäft besorgt.
  • Ein Ausschließlichkeitsagent ist gar nicht befugt, im Schadensfall eine Beratung zu geben, als Angehöriger des Unternehmens darf er diesen maximal aufnehmen.
  • Ein Ausschließlichkeitsagent besitzt keinen Bestand, er verwaltet ihn lediglich.
  • Makler sind die einzigen Versicherungsvermittler, die einen eigenen Bestand haben und diesen u. U. auch verkaufen können, z.B. wenn sie in Rente gehen.
  • Gute Makler kümmern sich um die gesamte Schadensbearbeitung für den Kunden.

Von daher entscheiden Sie doch selber, was Sie für besser halten. Einen weisungsgebundenen Mitarbeiter einer Versicherung, der sich für Ihre Interessen nur bedingt stark machen kann, oder ein unabhängiges, selbständiges Büro in dem Sie bedarfsgerecht nach den geltenden Gesetzen beraten werden und in dem Ihnen gerade auch im Schadensfalle besonders zu Diensten ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Liebe Grüsse
Daira Bär

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