Die Urlaubsstaffelung und das AGG

Je älter, desto mehr Urlaub. Das kennen wir seit Jahrzehnten. Die Staffelung der Urlaubstage nach Alter findet sich in den meisten Arbeits- und Tarifverträgen – und sie verstößt gegen § 10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das ist nachvollziehbar, denn die jüngeren Arbeitnehmer werden durch diese Staffelung zweifellos ohne den notwendigen Sachgrund altersdiskriminiert, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte (Az.: 8 Sa 1274/10). Im verhandelten Fall sah der Tarifvertrag folgende Regelung des Jahresurlaubsanspruchs vor:

  • bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Urlaubstage
  • nach dem vollendeten 20. Lebensjahr 32 Urlaubstage
  • nach dem vollendeten 23. Lebensjahr 34 Urlaubstage
  • nach dem vollendeten 30. Lebensjahr 36 Urlaubstage

Geklagt hatte eine 23-Jährige auf 36 Tage Urlaub; das Gericht gab ihr recht. Die Folge des Urteils wird für betroffene Arbeitgeber nun teuer, denn alle Arbeitnehmer, die unter die tarifliche Staffelregelung fallen, erlangen automatisch Anspruch auf 36 Tage Urlaub beziehungsweise werden den Präzedenzfall nutzen, um ihn einzuklagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde aufgrund der Tragweite der Entscheidung zugelassen. Eine Bestätigung wird allerdings erwartet.


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