Die SPD bringt Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch auf die Tagesordnung des Bundestags

(SV)
netzwerkB Pressemitteilung 24.09.2012 
Nach zwei Jahren Untätigkeit der SPD und der übrigen Parteien und einem
Runden Tisch von Politik und Institutionen, dessen Ergebnisse den Belangen
der Täter und deren Organisationen mehr entgegen kommt als den Interessen
der Opfer (z.B. bei Fragen wie Anzeigepflicht und Höhe der Entschädigung),
bringt die SPD das Thema Verjährungsfristen im zivilrechtlichen Bereich,
als auch im strafrechtlichen Bereich, bei sexuellem Missbrauch von Kindern
und minderjährigen Schutzbefohlen, auf die Tagesordnung des Deutschen
Bundestages
am Donnerstag den 27. September 2012.
Tagesordnung:
12.) Beratung Ber (6.A)
gemäß § 62 Abs.2 GO
zum Entwurf SPD Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen
Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen
Schutzbefohlen
- Drs 17/3646, 17/.... -
http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf
(TOP 12, 00:30 Stunden)
netzwerkB begrüßt diesen Schritt.
Eine Reform der Verjährungsfristen würde nicht nur den älteren Opfern
helfen, die heute von Verjährung betroffen sind, sondern auch den aktuellen
Opfern, die jetzt gerade solche Verbrechen erleiden.
Diese Problematik ist für die Opfer anderer Formen von Gewalt analog
übertragbar.
Weitere Reformen müssen die Melde- und Anzeigepflicht und die Höhe der
Entschädigungen betreffen.
Der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, wird als Besucher an der
Plenarsitzung am Donnerstag den 27. September 2012 teilnehmen
(Tagesordungspunkt 12 wird ca. 18:15 bis 18:45 Uhr beraten). Norbert Denef
steht anschließend für Interviews zur Verfügung. Es wird um eine vorherige
Absprache gebeten.

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