Die Seifensiederin – Ein Roman von Angeline Bauer

“…man sagte Euch, ich sei eine Zauberin und der Hund der Teufel. Ambra lächelte. Beides sind nur dumme Gerüchte, aber ich kann Euch eine Seife sieden, die Euch helfen wird, Euren Geliebten zu betören. Dann müßt Ihr allerdings bereit sein, Euch zu waschen.”

Die Seifensiederin – Ein Roman von Angeline Bauer

Frankreich im 17. Jahrhundert. Ludwig der XIV. (Louis der XIV./ Louis le Grand, le Roi-Soleil, der Sonnenkönig, 1638 – 1715) regiert. Es ist die Blütezeit des Absolutismus, Frankreich entwickelt sich zur Großmacht. Spätestens mit der Unterzeichnung der Friedensverträge von Münster und Osnabrück 1648 war Frankreich zum Sieger des Dreißigjährigen Krieges geworden. Frankreich hat die Hoheit auf See und entwickelt in Indien (Pondichery und Martinique) , Madagskar und Kanada seine Kolonien. Erzkatholisch (in seine Herrschaftszeit fiel auch das Edikt von Fontainebleau, welches die tolerante Einstellung zum Protestantismus widerrief, woraufhin zahlreiche hugennottische Kirchen zerstört und protestantische Schulen geschlossen wurden) festigte er die Macht der Krone, baute eine funktionierende Verwaltung auf und förderte Wissenschaften und Künste. Am Ende seines Lebens hatte er über siebzig Jahre auf dem Thron verbracht.

Und es war auch Louis der XIV. der am 5. Oktober 1688 das Edikt des Königs für die Herstellung von Seifen erließ (siehe unten). Da hatte er sich bereits von seiner Mätresse, der Marquise de Montespan (Francoise-Athénais de Rochechouart de Mortemart) getrennt. Jener Frau, die seit 1667 seine Geliebte war und die ihm acht Kinder geboren hatte – von denen sechs durch den König legitimiert wurden -, die mittels Zaubertrank den König für sich gewinnen wollte und die zudem in einen bizarren Giftmordskandal verwickelt war. Es heißt, sie habe an schwarzen Messen teilgenommen und am Ende hatte sie ihr Ziel, den Sonnenkönig, ja erreicht.

Vor diesem geschichtlichen Hintergrund handelt der Roman Die Seifensiederin von Angeline Bauer. Ambra, die schöne Seifensiederin, gilt als Hexe, weil sie aus Asche, Fetten und kostbaren Duftölen Seifen herzustellen vermag, welche die Sinne betören. Keine Frage, der Platz für solche Fähigkeiten, für solche Frauen, kann nur das Gefängnis sein. Wenn da nicht der jungen Mathieu wäre, mit dessen Hilfe ihr die Flucht nach Paris gelingt. In dieser Stadt kann sie ihre Seifen herstellen und verkaufen, die Kundschaft ist erlesen und weiß Luxus zu schätzen – so wie die berühmte Marquise, die mittels einer Seife den König verführen will.

Mehr wird nicht verraten. Was ist Wahrheit und was Fiktion? Das Buch ist spannend, unterhaltsam und anschaulich wird geschildert, wie man vor gut 300 Jahren Seife hergestellt hat/ Seife herstellen konnte. Eine unbedingte Literaturempfehlung für alle die Seife lieben.

Im Nachtrag des Buches findet sich auch das berühmte, königliche Edikt von Louis  XIV. zur Herstellung von Seifen vom 5. Oktober 1688

I. Die Herstellung von Seifen, gleich welcher Qualität sie seien, hat während der Monate Juni, Juli und August eines jeden Jahres vollständig zu unterbleiben, bei Strafe der Beschlagnahme der Seife.

II. Die neuen Öle dürfen zur Herstellung vor dem ersten Mai eines jeden Jahres nicht verwendet werden, ebenfalls bei Strafe der Beschlagnahme der Ware.

III. Beim Herstellen von Seife mit Barille, Soda oder Asche darf man sich keines Fettes, Butter oder anderer Stoffe bedienen, sondern nur reiner Olivenöle und ohne Beimengung von sonstigem Fett, bei Strafe der Beschlagnahme der Ware.

IV. Die Seife soll einwandfrei mit allen notwendigen Zubereitungen hergestellt werden, bei oben genannten Strafen.

V. Sie soll aus dem Kessel genommen und vorschriftsmäßig gelagert werden, anschließend in Stapeln, dann in Türmen, um an jeder dieser Stellen die nötige Zeit zum Klarwerden und zum Annehmen der hellgelben Farbe zu verbleiben.

VI. Die Hersteller dürfen keine zwei Durchgänge auf einmal zubereiten, bei Strafe der Beschlagnahme der Ware und fünfhundert Pfund für jede Zuwiderhandlung.

VII. Die Fenster des Leffugon genannten Bereichs dürfen weder bei Tag noch bei Nacht geschlossen werden, solange dort Seife abgelagert und das Wetter nicht entgegensteht.

VIII. Die Käufer dürfen auf den Rechnungen für ihren Erwerb nicht mehr als zwei Pfund Mehrgewicht bei jeder kleinen Kiste Seife und vier Pfund bei den großen abziehen.

IX. Keinem Fabrikanten und keiner sonstigen Person wird erlaubt, Seifenfabriken zu unterhalten oder zu mieten, ohne sie tatsächlich arbeiten zu lassen, und ohne falsche Nutzung. Alle, die sie geschlossen halten und nicht arbeiten lassen, werden wegen Monopolbildung streng nach Gesetz verfolgt und bestraft.

X. Die Fabrikanten dürfen sich entgegen der allgemeinen Freiheit weder zum Einkauf der Öle und anderer Materialien,  die deren Herstellung dienen, noch zum Verkauf der Seife zusammentun bei den im vorgenannten Artikel aufgeführten Strafen.

XI. Wer bei Übertretungen dieses Reglements angetroffen wird, wird zu Strafen und Folgen verurteilt, und wenn sie rückfällig werden und ihnen Betrug nachgewiesen wird, werden sie aus der Provinz vertrieben.

XII. Auf Befehl seiner Majestät sollen die Geldstrafen und Konfiszierungen von den ordentlichen Richtern, die für die auftretenden Zuwiderhandlungen hiermit als zuständig erklärt werden, zugunsten der Krankenhäuser der Städte, in denen diese begangen wurden, verwendet werden. Unter keinem Vorwand dürfen die Strafen, die durch diesen Erlass angedroht werden, als widerruflich gelten, aufgeschoben oder ermäßigt werden.

XIII. Die Stadtgemeinden der Provinz, in denen es Seifenfabriken gibt, ernennen zwei Bevollmächtigte, die in dieser Angelegenheit verhandeln und gehört werden, damit sie in besagten Städten und ihrem Umland für die vollständige Durchführung obiger Artikel sorgen. Wenn sie Fabrikanten oder Händler finden, die zuwidergehandelt haben, sollen sie sie bei den ordentlichen Richtern anzeigen, damit sie nach den Erfordernissen des Falles bestraft werden.

XIV. AUSGEFERTIGT in Fontainebleau am fünften Oktober sechzehnhundertachtundachtzig. Unterzeichnet: LOUIS und weiter unten: COLBERT (Jean-Baptiste Colbert, 1619-1683, Staatsmann, Ökonom, Begründer des Merkantilismus, unter Louis XIV. Finanzminister)

(Aus dem Französischen übersetzt von Dieter Walter)

Angeline Bauer, Die Seifensiederin, Aufbau Taschenbuch Verlag, Berlin, 1. Auflage 2006, 361 Seiten


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