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Also besonders lüstern wird der Eintrag nicht, wenn es Ihnen beim Lesen also darum geht, können Sie hier aufhören; aber ansonsten freue ich mich natürlich, wenn Sie weiterlesen…
Heute war Termin zur mündlichen Verhandlung in einem Rechtsstreit, und wenn ich auch in meiner Kanzlei keinen besonderen Wert auf anwaltliche Kleiderordnung lege, bei Gerichtsterminen halte ich mich schon (meistens) an die üblichen Gepflogenheiten: Anzug, Kravatte pp.
Auf dem Weg zum Gerichtssaal kommt mir ein Mädel in Jeans und blau-weissem Ringelshirt entgegen, mit Akten unterm Arm, und da sie nicht über Gebühr beeindruckend war, habe ich sie nicht weiter beachtet und aufgrund des Gesamtauftritts unter Gerichtsangestellte abgehakt.
Aber Nein, im Gerichtssaal tritt die junge Dame plötzlich als gegnerische Rechtsanwältin auf – und präsentiert sich beim Anziehen ihrer Robe frank und (bauch-) frei. Mannomann, in solcher Freizeitkleidung würde ich mich nicht ins Gericht trauen.
Scheint aber niemanden mehr zu stören… wenn ich daran denke, dass ich mal für einen roten Rollkragenpullover unterm Jacket gerügt worden bin – moderne Zeiten sind eingezogen.
In der Sache haben wir uns dann hübsch positiv für meinen Mandanten verglichen – hat also nicht für Ablenkung gesorgt, der bauchfreie, aber ansonsten ziemlich zickige Auftritt der Kollegin.