Fall Kachelmann: Alice Schwarzer beschimpft in der BILD kurz vor den Plädoyers noch einmal Rechtsanwalt Johann Schwenn!

Fall Kachelmann: Alice Schwarzer beschimpft in der BILD kurz vor den Plädoyers noch einmal Rechtsanwalt Johann Schwenn!

© Karin Jung / pixelio.de

Ich weiss, es hat etwas von Naivität, wenn ich mich hier über die BILD und Alice Schwarzer aufrege; das ist dann in etwa so, als wenn die Ameise – na, sagen wir mal, die Mikrobe – versucht, den Elefanten umzuwerfen; und bzgl. Alice Schwarzer wäre es wahrscheinlich sogar sinnlos, selbst wenn ich die Öffentlichkeit hätte, die ihr zur Verfügung gestellt wird, so faktenresistent sie sich insbesondere in der öffentlichen Diskussion des Falls Kachelmann gezeigt hat; aber trotzdem, es muss sein:

Kachelmann-Prozess: Großer Tag für den eitlen Star-Anwalt – News Inland – Bild.de.

Ja, dieses Pamphlet ist verfasst von der neuen Stargerichtsreporterin des Massenblattes BILD, Frau Alice Schwarzer, bekennende Frauenerretterin, Ex-Kachelmann-Tanzpartnerin und Intimfeindin des hamburger Strafverteidigers Johann Schwenn, der nicht nur in Fachkreisen einen untadeligen Ruf geniesst – und über den man an anderer Stelle durchaus angemessen sachlich-kritische Ausführungen lesen kann:

Kachelmann-Prozess: Johann Schwenn sät Zweifel, wo es vorher keine gab – Nachrichten Panorama – Weltgeschehen – WELT ONLINE.

Aber so doch nicht die EMMA-Herausgeberin, die wohl immer noch nicht über ihren desaströsen Auftritt vor dem Landgericht Mannheim hinwegkommt, bei dem sie die Notbremse ziehen und die Aussage verweigern musste, um nicht über ihre engen Kontakte zur Anzeigeerstatterin Auskunft erteilen zu müssen – wir erinnern uns in diesem Zusammenhang an ihren legendären Interviewabbruch, der genüsslich in den öffentlich-rechlichen Fernsehsendern vorgeführt wurde.

Spätestens seit diesem Zeitpunkt sind es nicht nur die von ihr süffisant angesprochenen roten Socken des Verteidigers, die sie nerven, sondern der ganze Mann, und zwar in erster Linie persönlich, wie man ihrem Schreibwerk entnehmen kann – wobei ihre abgrundtiefe Antipathie wahrscheinlich zusätzlich befeuert worden ist durch die diversen einstweiligen Verfügungen, die sie durch den Medienanwalt Höcker im Auftrag von Jörg Kachelmann hinnehmen musste, und mit denen ihr gerichtlicherseits bestätigt wurde, wie massiv sie mit ihren journalistischen Ergüssen die Privatsphäre des Angeklagten rechtswidrig beschädigt hat.

Und nun also der polemische Frontalangriff gegen Strafverteidiger Johann Schwenn: Der gesamte Artikel strotzt nur so von persönlichen Anfeindungen, die sich weitgehend darin ergehen, sich über sein Outfit und sein Auftreten lustig zu machen. Und dabei zeigt der Text ein fast schon erschreckendes Mass an Unkenntnis der Aufgabe eines Strafverteidigers.

Besonders übel ist dabei die Verbindung zwischen dem derzeit laufenden Prozess gegen einen Pfleger in Hamburg, bei dem Sperma-Spuren des Angeklagten auf der Kleidung des Opfers während des laufenden Prozesses gefunden wurden – und sich damit der Sach- und Streitstand massgeblich verändert hat -, und dem Fall Kachelmann, indem es weiterhin auch nach Beendigung der Beweisaufnahme keine sicheren Beweise für die Schuld des Wettermoderators gibt.

In völliger Verkennung der Aufgabe eines Verteidigers in einem Strafverfahren und wohl lediglich zur Stimmungsmache gegen Johann Schwenn gedacht, resümiert das Boulevardblatt: „…, Schwenn hat also weiter unschuldig Verdächtige zu retten.“

Nun, man kann sicherlich nicht von jedem Schreiberling bei einer Zeitung, und noch weniger bei der BILD-Zeitung, verlangen, Jura studiert zu haben, bevor er sich zu der Arbeit eines Strafverteidigers äussert. Aber ein bisschen Grundwissen könnte man schon verlangen, und deswegen der wohl im Kachelmann-Prozess Unvermeidlichen zwei Sätze, mit denen sie ihr Selbststudium beginnen sollte:

„Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!“

Max Alsberg, 1930
Strafverteidiger

Gut, Max Alsberg ist ein anderes Kaliber als Alice Schwarzer (http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Alsberg), und deswegen noch etwas leichtere Kost für Frau Schwarzer:

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“

Handbuch des Strafverteidigers

Ja, Frau Schwarzer, man mag es in ihrer eingeschränkten Weltsicht vielleicht nicht glauben, aber auch jemand, der unzweifelhaft eine Straftat begangen hat, hat einen Anspruch auf Verteidigung im Sinne der obigen Grundsätze – ja, sogar ein Vergewaltiger. Und trotzdem macht sich ein Verteidiger – auch Rechtsanwalt Johann Schwenn – nicht mit seinen Mandanten gemein, auch wenn diese Trennung zwischen dem Angeklagten und dem Organ der Rechtspflege Rechtsanwalt vielleicht für Sie nur schwer zu verstehen ist. Und wenn sie ihn persönlich nicht leiden können, den Herrn Rechtsanwalt Schwenn, dann sagen Sie es ihm doch – persönlich, unter vier Augen -, aber belästigen uns nicht mit diesen ärgerlichen Ausfällen auf Klatschtantenniveau. Ihrem vermeintlichen Ziel, der Stärkung der Rechte der Frauen, tun sie mit solchen Peinlichkeiten jedenfalls keinen Gefallen.

Aber nun genug mit Frau Schwarzer – schauen wir mal, was heute die Plädoyers ergeben…


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