oder Die Minderheit, dieser Tyrann.
Nachdem Slomka den SPD-Boss nach der Verfassungsmäßigkeit des Mitgliederentscheid gefragt hatte, erteilte das ZDF tagsdrauf zwei Staatsrechtlern das Wort. Ja, bestätigten sie, dieser Entscheid könnte tatsächlich verfassungswidrig sein. Denn da entscheide eine Minderheit über die Zukunft aller im Lande. Also quasi oligarchische Zustände?
Dieselben Politologen glauben hingegen nicht, dass es in irgendeiner Weise verfassungswidrig ist, wenn eine Minderheit von Reichen - Krysmanski würde von den 0,01 Prozent sprechen - die Mehrheit nach ihrem Gefallen tanzen lassen. Für sie ist es keiner Rede von Verfassungswidrigkeit wert, wenn diese Minderheit Lobbyisten instruiert, ihren politischen Funktionseliten Vorgaben diktiert, zum Schaden aller Deregulierung, Freihandel, Privatisierung und Sozialabbau erpresst. Dieselben Herren Politologen haben schön brav ihren Mund gehalten, als in den letzten Jahrzehnten Spitzensteuersätze und die Körperschaftssteuer gesenkt wurden. Hat das etwa keine Minderheit von langer Hand geplant? Eine, die überdies in Aussicht stellte, dass bei Zuwiderhandlung mit Konsequenzen zu rechnen sei. Wir stellen nicht mehr ein!, drohten sie. Oder: Wir entlassen!
Diese Minderheit, die die Zukunft aller im Lande bestimmte, hat sich noch nie einer staatsrechtlichen Expertise unterziehen müssen. Aber ein Mitgliederentscheid, der ruft Staatswissenschaftler auf den Plan. So ein im Gegensatz zur stillen Plutokratie völlig bescheidenes Unterfangen, treibt gleich zum Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Das sagt viel über die widrige politologische Verfassung dieses Landes aus. Die Zunft beschäftigt sich mit Nebensächlichkeiten, will das Ganze nicht sehen. Dafür wird sie ja auch nicht bezahlt.
Nur weil eine Minderheit ihre Meinung kundtut, muss nicht gleich vom Bruch mit der Mehrheitsgesellschaft gesprochen werden. Wenn die Gilde staatsrechtlich versierter Herrschaften glaubt, dass die Unterbindung einer Absicht durch das Veto einer Minderheit, schon verfassungswidrig ist, dann drängen sich mir doch einige bescheidene Fragen auf: Ist es somit nicht ebenfalls verfassungswidrig, dass die Minderheit körperbehinderter Menschen in diesem Lande auf Barrierefreiheit pocht? Und diese Minderheit der chronisch Kranken, die medizinisch versorgt sein will auf Kosten aller - ist das nicht ein eklatanter Fall von Verfassungswidrigkeit? Wo steht eigentlich in der Verfassung geschrieben, dass die Minderheit alleinerziehender Eltern auf Kosten der Allgemeinheit unterstützt werden sollen?
Wer Verfassungsmäßigkeit alleine an Minderheit und/oder Mehrheit ausrichtet, der muss sich selbst fragen lassen, ob er nicht irgendwie eine verfassungswidrige Ansicht hegt. Ach ja, bevor ich es vergesse, noch eine Frage: Ist es nicht auch irgendwie verfassungswidrig, dass die Minderheit der Aktienbesitzer maßgeblich das Fernsehprogramm für alle gestaltet? Ist das nicht auch Oligarchie, eine Herrschaft der Wenigen über die Vielen?
Ich meine, der Mitgliederentscheid wird als blöder Witz enden. Die Zustimmung wird immens sein. 75 Prozent Zustimmung scheint nicht ausgeschlossen. Wir kennen sie ja, die Sozialdemokraten. Wenn es darauf ankommt ... ich wiederhole mich. Das haben auch die besorgten Staatsrechtler eingesehen, deswegen haben sie kein großes Fass aufgemacht. Sie bekommen ja ihre Regierung noch vor Weihnachten. Alles wird also gut. Warum also weiterhin die Mär von der Verfassungswidrigkeit aufrecht halten? Es ist halt doch nur eine Oligarchie der Ja-Sager und Abnicker.
&button;
Nachdem Slomka den SPD-Boss nach der Verfassungsmäßigkeit des Mitgliederentscheid gefragt hatte, erteilte das ZDF tagsdrauf zwei Staatsrechtlern das Wort. Ja, bestätigten sie, dieser Entscheid könnte tatsächlich verfassungswidrig sein. Denn da entscheide eine Minderheit über die Zukunft aller im Lande. Also quasi oligarchische Zustände?
Dieselben Politologen glauben hingegen nicht, dass es in irgendeiner Weise verfassungswidrig ist, wenn eine Minderheit von Reichen - Krysmanski würde von den 0,01 Prozent sprechen - die Mehrheit nach ihrem Gefallen tanzen lassen. Für sie ist es keiner Rede von Verfassungswidrigkeit wert, wenn diese Minderheit Lobbyisten instruiert, ihren politischen Funktionseliten Vorgaben diktiert, zum Schaden aller Deregulierung, Freihandel, Privatisierung und Sozialabbau erpresst. Dieselben Herren Politologen haben schön brav ihren Mund gehalten, als in den letzten Jahrzehnten Spitzensteuersätze und die Körperschaftssteuer gesenkt wurden. Hat das etwa keine Minderheit von langer Hand geplant? Eine, die überdies in Aussicht stellte, dass bei Zuwiderhandlung mit Konsequenzen zu rechnen sei. Wir stellen nicht mehr ein!, drohten sie. Oder: Wir entlassen!
Diese Minderheit, die die Zukunft aller im Lande bestimmte, hat sich noch nie einer staatsrechtlichen Expertise unterziehen müssen. Aber ein Mitgliederentscheid, der ruft Staatswissenschaftler auf den Plan. So ein im Gegensatz zur stillen Plutokratie völlig bescheidenes Unterfangen, treibt gleich zum Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Das sagt viel über die widrige politologische Verfassung dieses Landes aus. Die Zunft beschäftigt sich mit Nebensächlichkeiten, will das Ganze nicht sehen. Dafür wird sie ja auch nicht bezahlt.
Nur weil eine Minderheit ihre Meinung kundtut, muss nicht gleich vom Bruch mit der Mehrheitsgesellschaft gesprochen werden. Wenn die Gilde staatsrechtlich versierter Herrschaften glaubt, dass die Unterbindung einer Absicht durch das Veto einer Minderheit, schon verfassungswidrig ist, dann drängen sich mir doch einige bescheidene Fragen auf: Ist es somit nicht ebenfalls verfassungswidrig, dass die Minderheit körperbehinderter Menschen in diesem Lande auf Barrierefreiheit pocht? Und diese Minderheit der chronisch Kranken, die medizinisch versorgt sein will auf Kosten aller - ist das nicht ein eklatanter Fall von Verfassungswidrigkeit? Wo steht eigentlich in der Verfassung geschrieben, dass die Minderheit alleinerziehender Eltern auf Kosten der Allgemeinheit unterstützt werden sollen?
Wer Verfassungsmäßigkeit alleine an Minderheit und/oder Mehrheit ausrichtet, der muss sich selbst fragen lassen, ob er nicht irgendwie eine verfassungswidrige Ansicht hegt. Ach ja, bevor ich es vergesse, noch eine Frage: Ist es nicht auch irgendwie verfassungswidrig, dass die Minderheit der Aktienbesitzer maßgeblich das Fernsehprogramm für alle gestaltet? Ist das nicht auch Oligarchie, eine Herrschaft der Wenigen über die Vielen?
Ich meine, der Mitgliederentscheid wird als blöder Witz enden. Die Zustimmung wird immens sein. 75 Prozent Zustimmung scheint nicht ausgeschlossen. Wir kennen sie ja, die Sozialdemokraten. Wenn es darauf ankommt ... ich wiederhole mich. Das haben auch die besorgten Staatsrechtler eingesehen, deswegen haben sie kein großes Fass aufgemacht. Sie bekommen ja ihre Regierung noch vor Weihnachten. Alles wird also gut. Warum also weiterhin die Mär von der Verfassungswidrigkeit aufrecht halten? Es ist halt doch nur eine Oligarchie der Ja-Sager und Abnicker.
&button;