An und für sich hat die Debatte zum Bundeswehr-Kriegs-Einsatz in Syrien einmal mehr deutlich gemacht, dass Angela Merkel (CDU) der gelernten “DDR-Demokratie-Auffassung” folgte und einen Kriegseinsatz durchsetzte, ohne dem Parlament ausreichende Gelegenheit zu geben, die auch rechtlich mehr als fragwürdige Entscheidung zu diskutieren und den Bürgern transparent zu machen.
Demokratie kommt bei der ehemaligen FDJ-Sekretärin, der einstigen linientreuen Kommunistin, nicht vor, so wie sie es in den Kaderschulungen gelernt hatte.
Zunächst hatte sie noch vor wenigen Monaten eine kleine, beinahe geheim gebliebene Gruppe von engen Vertrauten im Parlament eingesetzt um prüfen zu lassen, auf welchem Weg die Zuständigkeit des Bundestages “rechtlich” ausgehebelt werden kann. Offenbar konnten ihr sogar die vertrauten “Antidemokraten” nicht weiterhelfen, weil die EWIGKEITSVORSCHRIFT eine neue Verfassung erfordern würde, die endlich vom VOLK zu legitimieren wäre, weil selbst mit einer 100 %igen Mehrheit das von den Alliierten gegebene GRUNDGESETZ (=Verwaltungsvorschrift besetzter Gebiete nach Völkerrecht) die Zuständigkeit des Parlamentes für den Einsatz der Bundeswehr nicht aufheben kann!
Jetzt wollte sie Frankreich und der EU unter Beweis stellen, dass die gewünschte schnelle Entscheidung zum KRIEGSEINSATZ jederzeit möglich ist, weil insbesondere die Abgeordneten der Alt-Parteien ihren üppig ausgestatteten Sitz im Bundestag nicht verlieren wollen.
Mit der Demokratie im Bundestag ist es nicht weit her, was der Verfassungsrechtler Prof. Hans Hermann von Arnim bereits vor vielen Jahren in seinen Büchern, Aufsätzen und öffentlichen Reden dargelegt hatte. Den Bürgern ist kaum bewusst, dass der sog. FRAKTIONSZWANG im Bundestag mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen ist. Das gilt auch für die “namentliche Abstimmung”, die den Abgeordneten der Risikolage aussetzt, das geliebte lukrative Bundestagsmandat zu verlieren, wenn er von der von der Fraktionsführung geforderten Unterstützung der Bundesregierung abweicht.
An und für sich könnte die DEMOKRATIE leicht geschützt werden, wenn für wesentliche Entscheidungen die GEHEIME ABSTIMMUNG vorgeschrieben wäre. Das würde den Abgeordneten tatsächlich die Unabhängigkeit gewähren, die das Grundgesetz fordert!
Würde Willy Brandt noch leben, dann würde er solch eine Regelung im Sinne von “mehr Demokratie wagen” sicherlich begrüßen.
Die seit Jahren feststellbare indoktrinierte ELITEN-Gesinnung, die nicht wenigen Abgeordneten des Bundestages suggeriert, dass die nationalstaatliche Demokratie überflüssig wäre, gehört auch zur heutigen Realität. Wie sonst könnten die Parlamentarier die despotisch strukturierte EU akzeptieren, die so gut wie nichts mit Demokratie zu tun hat.
Der Parlamentarismus ist seit Jahren die Belohnung für gediente Parteigänger, die bei folgsamen Verhalten (Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen) von den üppig gefüllten Töpfen (Diäten von deutlich mehr als 10.000 Euro monatlich sowie hohe Altersversorgung) zehren dürfen. Verlangt wird nur ein “Angestellten-Verhalten” ohne Nachdenken darüber, ob der Regierungswille überhaupt in Frage gestellt werden darf.
Die Fraktionssitzungen dienen der Einstimmung auf die Abstimmungserwartungen. Da es kaum jemand wagt, seine abweichende Meinung in Abstimmungsverhalten umzusetzen, wird in Wirklichkeit die “Unabhängigkeit” des Abgeordneten zur Farce. Und wer “linientreu” ist darf gewiss sein, dass er einen guten Job erhält, selbst wenn er nicht mehr im Parlament Sitz und Stimme hat. Und wer will schon solche Aussichten für sich selbst zunichte machen, nur weil er brav seine Hand heben soll, wie es die Fraktionsführung verlangt. Und wie beruhigend wirkt die gelernte Erkenntnis, dass die Zusammenhänge so komplex sind, dass die “Fraktionsdisziplin” geradezu den “richtigen Weg sichert”.
Und irgendwann wird auch das “schlechte Gewissen” besiegt, in die hinterste Ecke der gelähmten grauen Zellen verbannt. Der Geldbeutel und die Verantwortung für die Familie sind eben wichtiger, als das eigene Nachdenken und verantwortliche Handeln. Die Anderen stimmen ja auch so ab. Warum sollte Frau/Mann, der Normal-Abgeordnete, die eigene Meinung riskieren?
Der so geformte “Fraktions-Angestellte” mit Bundestagsmandat scheut sich sogar nicht, grobe Rechtsbrüche der Bundesregierung zu dulden.
Es würde Bücher füllen, wollte man die Rechtsverstöße der Bundesregierung der letzten Jahre aufzeigen wollte. Wer sich da näher informieren will, dem sei das Buch von Prof. Dr. Gertrud Höhler empfohlen: DIE PATIN Wie Angela Merkel Deutschland umbaut. Das Buch enthält eine Reihe von Beispielen, wie in Deutschland systematisch die Demokratie zerstört wurde und wird.
An dieser Stelle sei nur ein Beispiel erwähnt, das für die vielfachen Rechtsverstöße der Bundesregierung exemplarisch ist, nämlich die rechtswidrige Ermittlung des “Existenzminimums”.
Betroffen sind sämtliche SGB II / SGB XII – Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld 2 bzw. Grundsicherung), also rund 8 Millionen Bürger. Grundlage für die Berechnung des “Existenzminimums”, also das, was MINDESTENS zur Wahrung der Menschenwürde finanziell bereitgestellt werden sollte, ist eine spezielle Verbrauchsstatistik (EVS = Einkommens- und Verbrauchsstichprobe), nach der der sog. Regelbedarf ermittelt wird.
§ 28 Abs. 1 SGB XII schreibt für die Ermittlung des Regelbedarfes folgendes vor:
“Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt.”
Der Bundesregierung bzw. dem zuständigen Ministerium liegt die Verbrauchsstichprobe für das Jahr 2013 längst vor. DENNOCH wurde für die Anhebung des Regelbedarfs ab 2016 die Verbrauchsstichprobe des Jahres 2008 herangezogen. Millionen von Leistungsbeziehern wird somit das EXISTENZMINIMUM in angemessener Höhe vorenthalten. Selbst dem juristischen und ökonomischen Laien dürfte klar sein, dass die damit nicht berücksichtigten Preissteigerungen zwischen 2008 und 2013 den Bedürftigen real und rechtswidrig das Existenzminimum absenken (uA Kaufkraftverlust durch Inflation sowie signifikant höhere Energiepreise). Millionen Leistungsbezieher werden schlicht betrogen! Und nur wer den Klageweg beschreitet, hat im Instanzenweg nach 2 bis 4 Jahren die Richtigstellung zu erwarten. Und nicht wenige schlecht honorierte Sozialanwälte scheuen sich aufgrund des Umfanges der Klageschrift – letztlich für das BVerfG geeignet- davor, einzelnen Betroffenen eine Klage zu empfehlen. Deshalb werden in solchen Fällen allenfalls “Sammelklagen” eingereicht.
Und, abgesehen von der Partei Die Linke, rührt sich kaum ein Parlamentarier im Bundestag. Selbst die primitivste Rechtsbeugung wird durch verantwortungsloses Abstimmungsverhalten unter Missachtung der Gesetze und der Rechtsprechung, von den Mandatsträgern durch Einhaltung der Fraktionsdisziplin “legitimiert”.
Es ist aber eine “Schein-Legitimierung” im doppelten Sinn; der Abgeordnete sichert dadurch sein üppiges Salär und duldet zum Erhalt seiner Vorteile klar rechtswidriges Regierungsverhalten und gröbste Rechtsbrüche.
Damit wird deutlich, dass die parlamentarische Demokratie einer grundlegenden Runderneuerung bedarf.
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