erschienen bei MMnews
von Dirk Weckerle
Was ist wirklich dran an der so genannten “Kanzlerakte”. Demnach müssen Kanzler der Bundesrepublik Deutschland eine geheime Unterwerfungserklärung gegenüber den Allierten unterschreiben. Willi Brandt weigerte sich erst – unterschrieb dann aber doch. Erklärt die “Kanzlerakte” das merkwürdige Vorgehen in Sachen Euro-Rettung? Ist der Handlungsspielraum Deutschlands in Wahrheit begrenzt?
Die Handlungen der Bundesregierung in Sachen Euro-Rettungspaketen geben manchem Beobachter Rätsel auf: Im Prinzip handelt die Regierung gegen jeden ökonomischen Sachverstand und verpfändet darüber hinaus die Ersparnisse ihrer Bürger, die wahrscheinich im großen schwarzen Loch von Brüssel unrettbar verloren gehen.
Eigentlich müsste Deutschland raus aus dem Euro – und jeder, welcher sich mit der Materie sachkundig auseinander setzt, kommt zum gleichen Ergebnis: Nur ein Austritt Deutschlands bringt der Rest-Eurozone die nötige Erleichterung. Die sich auftürmenden Schwierigkeiten eines solchen Schrittes hierzulande wird Deutschland meistern können. Das ist keine leichte Aufgabe, aber sie ist machbar, weil dann die Euroschulden, die Deutschland hat, ebenfalls abwerten und das Land aufgrund seiner Bonität weltweit keine Schwierigkeiten hätte, die Wirtschaftskrise durch DM-Aufwertung mit neuen Schulden zu finanzieren.
Doch die Frage stellt sich: kann Deutschland überhaupt austreten? Hat Deutschland überhaupt die Entscheidungsbefugnis tun und lassen zu können, was das Land und seine Bürger wollen? Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt ein Geheimabkommen mit den Siegermächten, welche die Souveränität des Landes in Frage stellen. Denn offenbar muss jeder Kanzler erst mal ein Schreiben an die Siegermächte unterzeichnen, in dem die Souveränität Deutschlands eingeschränkt wird. Diese so genannte “Kanzlerakte” gab in der Vergangenheit stets Anlaß zu Spekulationen, wurde aber als “verschwörungstheoretisch” abgetan.
So wurde seit Jahren wird über die Echtheit der “Kanzlerakte” und des “Geheimen Staatsvertrags”, der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, gerätselt. Diese Behauptungen hatte auch ein Prof. Dr. James Shirley 1999 im Hearst-Verlag in New York veröffentlicht. Nun nimmt der ehemalige Chef des Militärischen Abschirmdienstes MAD und spätere Kommandant der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor Gerd-Helmut Komossa, dazu Stellung. Er bestätigt in seinem Buch «Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste» [...] die seit 1999 kolportierten Meldungen zur “Kanzlerakte”. Dazu Generalmajor Komossa [Auszug, auf Seite 21 des Buches]:
«Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom
Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler
Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.»Quelle: Gerd-Helmut Komossa, “Die deutsche Karte: Das versteckte Spiel der geheimen Dienste”, Ein Amtschef des MAD berichtet, Ares Verlag.
Trotz dem Buches von Komossa galt die “Kanzlerakte” immer noch als Hirngespinst von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern. Was dabei aber völlig ignoriert wurde, ist die Tatsache, dass selbst das Wochenmagazin “ZEIT” in einem ausführlichen Artikel darüber berichtete. Es ging dabei um die Tatsache, dass alle Bundeskanzler einen geheimen, so genannte “Unterwerfungsbrief” unterschreiben müssen. Nur einer wehrte sich zunächst: Will Brandt.
Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT.
An einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, so schildert Egon Bahr die bisher unbekannte Episode, habe ein hoher Beamter dem neuen Bundeskanzler drei Briefe an die Botschafter der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens zur Unterschrift vorgelegt. Darin sollte Brandt zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.
Als Inhaber der Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt auch für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah.
Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, “einen solchen Unterwerfungsbrief” zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Aber er musste sich belehren lassen, dass vor ihm schon Konrad Adenauer, Ludwig Erhard und Kurt Georg Kiesinger diese Briefe unterschrieben hätten. „Also habe ich auch unterschrieben”, habe Willy Brandt ihm gesagt, schreibt Bahr – und sei nie wieder auf das Thema zurückgekommen.
Schon Adenauer, fährt Egon Bahr fort, habe seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Die Briefe der Bundeskanzler an die Vertreter der Siegermächte seien bis heute unbekannt geblieben. Als Bahr die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, habe dieser erstaunt reagiert. „Er hatte von ihnen nichts gewusst”, schreibt Egon Bahr.
Quelle: MMnews