Die juristische Schattenseite im Lüneburger Auschwitz-Prozeß

Die juristische Schattenseite im Lüneburger Auschwitz-Prozeß Oskar Gröning (93) war als junger Mann im Lager Auschwitz in der Buchhaltung eingesetzt. Siebzig Jahre später wird ihm deshalb in Lüneburg der Prozeß gemacht. Dort hat er sich derzeit wegen Beihilfe am Mord an mindestens 300.000 Menschen zu verantworten.
Die Zahl 300.000 verwundert ein wenig, wurde doch meiner Generation in der Schule die nicht anzuzweifelnde Zahl von 4.000.000 allein in Auschwitz getöter Menschen gelehrt. Wie kommen die deutsche Justiz aber auch die jüdischen Nebenkläger nun auf diese 300.000?
Dieser Frage soll aber an dieser Stelle nicht nachgegangen werden. Hier gilt es, auf etwas anderes hinzuweisen. Auf etwas, was die Zukunft von uns allen beeinflußen könnte und sich nicht mit der Vergangenheit beschäftigt.
Prozesse wie der in Lüneburg gegen Gröning beruhen auf einer veränderten rechtlichen Bewertung des Straftatbestands der Beihilfe zum Mord. Die Justiz besteht seit dem Prozess gegen John Demjanjuk, der Aufseher im Vernichtungslager Sobibor gewesen war, nicht mehr darauf, eine direkte Beteiligung an den Mordtaten in Vernichtungslagern nachzuweisen.
FAZ vom 21.4.2015
Sicherlich haben wir es hier mit einem schwierigen Thema zu tun, das von Denkverboten und Tabus begleitet wird. Doch könnten nach dieser Rechtsauffassung auch die in allen Lagern eingesetzten Seelsorger der Kirche abgeurteilt werden. Warum dann nicht auch jeder Arbeiter im Dritten Reich bzw. in den Ländern, die mit dem Reich verbunden waren? Wo ist die Grenze?
Und wer sagt, dass diese Rechtsauffassung zukünftig nicht auch auf andere Prozeße ausgeweitet wird, die rein gar nichts mit den NS-Lagern zu tun haben? Der Willkürjustiz sind hier nach meiner Ansicht die Tore geöffnet worden. Der bisher geltende Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" ("Im Zweifel für den Angeklagten") ist hier faktisch außer Kraft gesetzt.
Man sollte sich hierbei nicht vom Thema Nationalsozialismus blenden lassen, sondern die Möglichkeiten verinnerlichen, die durch die Aufgabe des bisherigen Rechtsgrundsatzes entstehen können und erfahrungsgemäß auch entstehen werden.
Die Toten von Auschwitz werden dadurch nicht mehr lebendig. Und zukünftige Opfer von Willkür und Tyrannei werden dadurch nicht verhindert, sondern viel mehr vorprogrammiert.

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