Das dass Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Zwangsgebühren für den staatlichen Fernseh- und Rundfunkempfang mit dem Grundgesetz als vereinbar sah, benötigt keinen Kommentar. Man könnte auch dazu den Spruch loslassen: „Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus“. Zu sehr ist die Verschmelzung zwischen Legislative und Judikative in Deutschland fortgeschritten und besonders wenn es um die Abzocke des Bürgers geht. Zudem geht es um politische Einflussnahme bei der Programmgestaltung der Film- und Nachrichtensendungen, die nur ausreichend zum Tragen gelangt wenn jedem eine Zwangsverpflichtung auferlegt ist die staatlichen Sender auch empfangen zu müssen. Allerdings nicht zu schauen, auch wenn das aus Sicht der Altparteien sehr wünschenswert wäre. Wie sollen also Richter entscheiden, die letztendlich von den Parteien nominiert sind?
Geklagt wurde von drei Privatpersonen und dem Autovermieter Sixt, dass es sich bei den GEZ Zwangsgebühren um eine Steuer handelt. Aber wie nennt man denn eine staatliche Zwangsabgabe sonst? Wenn für etwas staatlich gezwungen gezahlt werden muss, auch für denjenigen der die angebotene Leistung überhaupt nicht nutzen möchte, ist es eine Steuer. Für die Unterhaltung der Migration muss genau so gezahlt werden, auch von den Bürgern die keine Migration möchten, doch hier heißt es nicht Migrationsgebühr, sondern Steuern.
Schon vor der Einführung der staatlichen Zwangsgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten waren die GEZ Gebühren äußerst zweifelhaft. Jeder der ein Rundfunk- oder Fernsehgerät besaß musste GEZ Gebühren entrichten, auch wenn nur werbefinanzierte Privatsender genutzt wurden. Der Staat kassierte schon immer, auch wenn die politisch ausgesuchten Sendungen früher noch nicht ganz so stark indoktriniert waren.
Allerdings fanden die Richter eine Zwangsabgabe für die Fernseh- und Rundfunkgebühren bei der Nutzung einer Zweitwohnung für nicht verfassungskonform. Hier wurden die zuständigen Landesgesetzgeber aufgerufen bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu finden. Doch wer nutzt im Regelfall Zweitwohnungen? Es sind im Regelfall gut Betuchte, die locker doppelte Gebührensätze zahlen können. Wer gehört unter anderem zu den gut Betuchten? Politiker, Richter und sonstige Staatsbedienstete. Noch weitere Fragen…..
Verfassungsgericht: Rundfunkbeitrag weitgehend verfassungskonform
Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil lediglich die Regelung für Zweitwohnungen.