Die Formalitäten eines CV – eine Wissenschaft für sich

„Den Lebenslauf auf englisch übersetzen“ – Dies stand ganz oben auf meiner To-do-Liste, als vor einiger Zeit die Vorbereitungen für mein Auslandstudium in vollem Gange waren. Jegliche Dokumente mussten auf englisch übersetzt werden. Der CV, so meine Vorstellung, ist auf dem neusten Stand und somit nach der Übersetzung innerhalb kürzester Zeit versandbereit. Dass dies nicht ganz so einfach ist, stellte sich nach kurzer Recherche heraus.

Selbst wenn der CV stets up-to-date gehalten wird steht jeder, der sich im Ausland für etwas bewerben will, vor der Herausforderung, den Lebenslauf komplett zu überarbeiten. Dies liegt nicht nur daran, dass der Text in eine andere Sprache übersetzt werden muss. Obwohl der Inhalt an sich gleich bleibt, muss oft viel Zeit investiert werden, um den CV an die Formalitäten des gewünschten Landes anzupassen. Selbst wenn es sich um Kleinigkeiten handelt, diese Formsachen dürfen nicht unterschätzt werden – der erste Eindruck einer Bewerbung muss stimmen. Wenn viele Bewerbungen vorliegen und den Einzelnen nur wenig Zeit zugewendet werden kann, sind Formalitäten umso wichtiger. Wenn eine Bewerbung auf den ersten Blick nicht makellos erscheint, wird sie bereits weggelegt.

CVBeliebte Ziele für ein Praktikum, Studium, oder eine Arbeitsstelle im Ausland sind England und auch die USA, da deren Landessprache als Weltsprache gilt. Heutzutage ist es im Berufsleben ein riesiger Pluspunkt fliessend englisch zu sprechen, insbesondere bei international tätigen Unternehmen ist dies ein Muss. Sowohl die USA als auch England pflegen jedoch eigene Richtlinien beim CV, welche von jenen in der Schweiz unterschiedlich sind.

In den USA gilt es zu beachten:

  • Der Lebenslauf sollte ein bis zwei Seiten lang sein und möglichst präzise.
  • Die chronologische Aufzählung beginnt in der Gegenwart.
  • Persönliche Informationen (z.B. Nationalität, Geburtsdatum, Zivilstand oder Geschlecht) sollen nicht aufgeführt werden. Auch persönliche Interessen zu nennen ist veraltet, diese können höchstens aufgeführt werden, wenn sie speziell relevant sind für die Stelle.
  • Bei der Ausbildung sind nur Berufsbildungs- und Hochschulabschlüsse zu nennen, inklusive erworbenem Titel und Abschlussjahr.
  • Ein Foto sollte keines beigelegt werden, ausser dies wird ausdrücklich verlangt.

Meistens wird also folgendes in den Lebenslauf aufgenommen:

  • Personal details: Name, Adresse, Telefon (internationale Vorwahl nicht vergessen!), E-mail, Geburtsort
  • Practical Experience (Firma, Stellung, Zeitraum)
  • Education
  • Additional Skills
  • Interests (optional)

In Europa sind die Konventionen relativ ähnlich, trotzdem gibt es einige Unterschiede.

In England gilt es zu beachten:

  • Der Lebenslauf beginnt chronologisch in der Gegenwart und bewegt sich in die Vergangenheit.
  • Der Umfang sollte zwei, höchstens drei Seiten betragen und gut gegliedert sein.
  • Bei der Ausbildung wird neben dem Hochschul-/ Berufsbildungsabschluss oft auch die Oberstufe oder das Gymnasium aufgeführt.
  • Es kann ein (professionelles) Passfoto beigelegt werden, persönliche Angaben sind akzeptiert.
  • Der Lebenslauf wird weder datiert noch unterschrieben.

Ähnlich wie in der Schweiz besteht der Lebenslauf grundsätzlich aus folgenden Bestandteilen:

  • Personal details: Name, Adresse, Telefon (internationale Vorwahl nicht vergessen!), E-mail, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität
  • Education
  • Practical Experience
  • Additional Skills
  • Interests
  • References (optional)

Obwohl es nicht eine einzige, in Stein gemeisselte Form gibt, sollten die Konventionen des jeweiligen Landes respektiert werden. Noch eine Faustregel zum Schluss: Bevor der CV versendet wird sind die Texte immer von mindestens jemandem gegenzulesen, von Vorteil einem Muttersprachler.

Autorin: Nora Schenker


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