Die Flaschenpost zum Bundestrojaner

…Und nun der Bundestrojaner aus Bayern. Kein Vorzeigeobjekt des High-Tech-Standortes. Denn die tech­ni­schen Mängel sind ekla­tant – und bei einer hes­si­schen Softwareschmiede gekauft. Bei der Begutachtung der Fähigkeiten die­ses Programms wird klar: bei der Erstellung des Pflichtenheftes blieb die Einhaltung der Verfassungsvorgaben außen vor.
Der Einsatz die­ser Software bedeu­tet den offe­nen Verfassungsbruch. Und Herr Uhl lässt frech prü­fen, ob der Chaos Computer Club (CCC) juris­tisch belangt wer­den kann? Seine Buben han­del­ten kri­mi­nell, nicht der CCC, der die Aufklärungsarbeit leis­tete. Die Rollen sind ohne­hin selt­sam ver­tauscht: die einen ver­tu­schen, wie­geln ab, lügen über wahr­schein­lich oder angeb­lich erfüllte Informationspflichten. Die ande­ren ermit­teln, klä­ren auf, infor­mie­ren vor Gefahren. Die Behörden ent­pup­pen sich als Gesetzesbrecher, der CCC, der das Wort ‘Chaos’ im Namen führt ver­hält sich staats­tra­gend, ein zwei­tes Karlsruhe!

Jeder Rest von Vertrauen ist ver­lo­ren. Ausgerechnet die Sicherheitsbehörden, die uns ver­spre­chen den Rechtsstaat zu schüt­zen, tre­ten die Verfassung, das höchste aller Gesetze, mit Füssen. Kein Anflug von Anstand, von Aufrichtigkeit oder Gesetzestreue…

aus: Ihr traut uns nicht – uns seid ihr fremd


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