Schon wieder diese Schweiz. Vor einem Jahr wurde durch ein Referendum der Bau von Minaretten verboten. Abgesehen von der Stoßrichtung ist es schon komisch, dass in der Schweiz Baurecht in der Verfassung geregelt wird. Das sei aber nur am Rande erwähnt.
Vergangenes Wochenende nun erneut eine Entscheidung, die für allgemeine Aufregung sorgt. Die Ausschaffungsinitiative, eingebracht von der nationalkonservativen SVP, wurde angenommen.
Hier der Wortlaut der Volksinitiative:
(I) Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)3. Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.4. Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5. Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6. Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.
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Den Schweizern werden jetzt von Xenophobität bis hin zu Rassismus alle Spielarten vorgeworfen. Wie kann man nur auf die Idee kommen kriminelle Ausländer nicht im eigenen Land haben zu wollen? In ganz Europa wird sich in den Redaktionen über die kleinen Schweizer echauffiert.
Das es sich um einen populistischen Wahlkampf gehandelt haben muss, sehe ich ein. Wie arrogant sich die schreibende Zunft gegenüber den Schweizern, vorallem in Deutschland, verhält, finde ich hingegen widerlich. Ein Populismus anderer Spielart.
Es handelt sich immerhin um eine demokratische Entscheidung der wahlberechtigten Bevölkerung in der Schweiz. Die Schweizer haben das in den vergangenen Jahren mit ihrer direkten Demokratie auch gar nicht so schlecht gemacht, wie man zugeben muss. Nicht umsonst handelt es sich um den liberalsten Staat in Europa.
Direkte Demokratie kümmert sich aber aus „linksliberaler“ Gutmenschensicht immer wieder um die falschen Themen, und produziert sogar mitunter die falschen Ergebnisse.
Merke: Wenn es sich um ein Infrastrukturprojekt in Süddeutschland handelt, sind direktdemokratische Elemente das gepriesene Allheilmittel, auch oder gerade wenn sie den Rechtsstaat aushölen. Ist es dann aber einmal rechtsstaatlich möglich und rechtens etwas zu entscheiden, zugegeben nach Schweizer Rechtsmaßstäben, dann ist diese direkte Demokratie den gleichen Gutmenschen ein Dorn im Auge, vorallem weil die Entscheidungen in ihren Augen falsch ausgehen.
Der typisch deutsche Populismus. Das Fähnchen im Winde.