Es gibt sie, diese Pläne. Noch in einer Rohfassung, aber Zypern hat gezeigt wie schnell es gehen kann.
Das Thema ist komplexer als es scheint. Deswegen hier nur grob wichtige Eckdaten. In Zypern wurden Bankguthaben über 100.000 Euro geschröpft. Wo kommt denn die 100.000 Euro-Grenze her?
Diese Grenze steht in den EU-Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsrichtlinien 94/19/EG (CELEX Nr: 394L0019), 97/9/EG (CELEX Nr: 397L0009) und 2009/14/EG (CELEX Nr: 309L0014) . Diese Richtlinien wurden in deutsches Recht und zwar im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) übernommen.
EAEG
Das Gesetz schützt 100 % der Einlagen, maximal den Gegenwert von 100.000 Euro. So weit, so gut. Da aber in den letzten Jahren zahlreiche Vertrags- und Rechtsbrüche auf EU-Ebene stattgefunden haben, so mag man sich fragen, was diese gesetzliche Regelung noch wert ist.
Im Ernstfall ist diese Regelung gar nichts wert. Das Zauber- und Passwort für den Zugriff auf die Sparkonten nennt sich „Haftungskaskade“. Alle Banken die deutschem Recht unterliegen gehören einem Sicherungsfonds an. Diese Sicherungsfonds „garantieren“ den Erhalt von Sparguthaben bis 100.000 Euro.
Doch was passiert, wenn die Sicherungsfonds mangels Einlage diese Garantie nicht stemmen können? In den Medien wird die Haftungskaskade als neues Instrument dargestellt. Das ist falsch, seit es Sicherungsfonds gibt, gibt es sie.
Michel Barnier, EU-Binnenmarktkommissar, formulierte das so, „Zuerst zahlen die Aktionäre der Bank, als Zweites die übrigen Kapitalgeber, also etwa Anleihenbesitzer, wenn das nicht reicht, werden Sparer mit einem Guthaben über 100 000 Euro herangezogen."
Im Detail erzählt Herr Barnier nichts neues. Er beschreibt unmissverständlich die Wirkweise der Haftungskaskade. Der Teufel steckt, wie immer, im Detail. Hat jemand fünf Konten mit jeweils 40.000 Euro, in Summe also 200.000 Euro, ist er im Ernstfall 100.000 Euro los. Weg.
Es geht also um das Gesamtguthaben das jemand besitzt. Wie viele Konten jemand besitzt spielt keine Rolle.
Doch wo steht, das die Brandmauer von 100.000 Euro sakrosankt ist? Im Gesetzt natürlich. Doch dieses Gesetz kann man innerhalb weniger Stunden, zwischen Samstagabend und Sonntagmorgen z.B., ändern.
Dann wird die Brandmauer bei 40 oder 20.000 Euro eingezogen. Weil das schon von Vielen befürchtet wird, legt der DAX zu. Man geht in Aktien. Nun, wer über enorme liquide Mittel verfügt kann das wagen. Der sogenannte Kleinsparer sollte sich da zurückhalten.
Hier empfiehlt sich ein Konto bei einer Genossenschaftsbank. Die zocken nicht und verfügen über eigene Sicherungsmaßnahmen. Bislang ging noch keine Genossenschaftsbank „pleite“.
Guthaben bei einer Bank, also Einlagen, sind immer ein Kredit an die Bank. „Verspielt“ sie diesen Kredit, ist das Guthaben weg. Die bisherige Bankenrettung war eine Rettung der Reichen und Superreichen. Die haben daraus gelernt und umdisponiert. Die nächste Bankenkrise trifft sie nicht. Die nächste Bankenkrise trifft die Kleinanleger.
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Diese Grenze steht in den EU-Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsrichtlinien 94/19/EG (CELEX Nr: 394L0019), 97/9/EG (CELEX Nr: 397L0009) und 2009/14/EG (CELEX Nr: 309L0014) . Diese Richtlinien wurden in deutsches Recht und zwar im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) übernommen.
EAEG
Das Gesetz schützt 100 % der Einlagen, maximal den Gegenwert von 100.000 Euro. So weit, so gut. Da aber in den letzten Jahren zahlreiche Vertrags- und Rechtsbrüche auf EU-Ebene stattgefunden haben, so mag man sich fragen, was diese gesetzliche Regelung noch wert ist.
Im Ernstfall ist diese Regelung gar nichts wert. Das Zauber- und Passwort für den Zugriff auf die Sparkonten nennt sich „Haftungskaskade“. Alle Banken die deutschem Recht unterliegen gehören einem Sicherungsfonds an. Diese Sicherungsfonds „garantieren“ den Erhalt von Sparguthaben bis 100.000 Euro.
Doch was passiert, wenn die Sicherungsfonds mangels Einlage diese Garantie nicht stemmen können? In den Medien wird die Haftungskaskade als neues Instrument dargestellt. Das ist falsch, seit es Sicherungsfonds gibt, gibt es sie.
Michel Barnier, EU-Binnenmarktkommissar, formulierte das so, „Zuerst zahlen die Aktionäre der Bank, als Zweites die übrigen Kapitalgeber, also etwa Anleihenbesitzer, wenn das nicht reicht, werden Sparer mit einem Guthaben über 100 000 Euro herangezogen."
Im Detail erzählt Herr Barnier nichts neues. Er beschreibt unmissverständlich die Wirkweise der Haftungskaskade. Der Teufel steckt, wie immer, im Detail. Hat jemand fünf Konten mit jeweils 40.000 Euro, in Summe also 200.000 Euro, ist er im Ernstfall 100.000 Euro los. Weg.
Es geht also um das Gesamtguthaben das jemand besitzt. Wie viele Konten jemand besitzt spielt keine Rolle.
Doch wo steht, das die Brandmauer von 100.000 Euro sakrosankt ist? Im Gesetzt natürlich. Doch dieses Gesetz kann man innerhalb weniger Stunden, zwischen Samstagabend und Sonntagmorgen z.B., ändern.
Dann wird die Brandmauer bei 40 oder 20.000 Euro eingezogen. Weil das schon von Vielen befürchtet wird, legt der DAX zu. Man geht in Aktien. Nun, wer über enorme liquide Mittel verfügt kann das wagen. Der sogenannte Kleinsparer sollte sich da zurückhalten.
Hier empfiehlt sich ein Konto bei einer Genossenschaftsbank. Die zocken nicht und verfügen über eigene Sicherungsmaßnahmen. Bislang ging noch keine Genossenschaftsbank „pleite“.
Guthaben bei einer Bank, also Einlagen, sind immer ein Kredit an die Bank. „Verspielt“ sie diesen Kredit, ist das Guthaben weg. Die bisherige Bankenrettung war eine Rettung der Reichen und Superreichen. Die haben daraus gelernt und umdisponiert. Die nächste Bankenkrise trifft sie nicht. Die nächste Bankenkrise trifft die Kleinanleger.
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