Die Erbpacht kann man als eine besondere Art der Finanzierung ansehen. Es entfallen die notwendigen Gelder für den Kauf des Bauplatzes, so dass diese für den restlichen Hausbau verwendet werden können. Das Erbbaurecht ist somit eine Möglichkeit, mit wenig Eigenkapital einen Hausbau zu ermöglichen.
Was versteht man unter Erbpacht?
Hauskauf © marcus_hofmann
Im Erbbaurecht wird das Grundstück nicht an den Bauherrn verkauft sondern für einen bestimmten Zeitraum zur baulichen Nutzung überlassen. Der eigentliche Eigentümer des Grundstücks erhält in dieser Zeit einen sogenannten Erbbauzins. Somit gibt es zum einen weiterhin den Grundstückseigentümer, der den Erbbauzins erhält und den Hausbesitzer, der das Grundstück nutzt.
Die Überlassungsdauer beträgt in der Regel mindestens 75 Jahre. Nach dem Ablauf dieser Zeit geht erbaute Haus auf dem Grundstück in das Eigentum des Grundstückbesitzers über. Hierfür muss der Grundstückseigentümer dem Bauherrn den aktuellen Immobilienwert erstatten. Im Normalfall wird eine solche Entschädigung jedoch durch eine rechtzeitige Verlängerung des Vertrages vermieden.
Der Erbbauzins ist vertraglich fixiert und beträgt im Jahr in der Regel ca. drei bis fünft Prozent des Bodenwertes. Ebenfalls vertraglich festgelegt ist die Möglichkeit der Erbbauzins-Erhöhung und die Kriterien, die eine Erhöhung auslösen können. Normalerweise orientiert sich die Anpassung an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten.
Eine Erbpacht kann den Hausbau ermöglichen
Doch wer bietet eine Erbpacht überhaupt an? In der Regel sind das Eigentümer, wie Kommunen, Großgrundbesitzer oder Kirchen, die häufig mehrere große Grundstücke besitzen. Sie lassen die Grundstücke nicht brach liegen, sondern ermöglichen anderen eine Nutzung. Gleichzeitig müssen Sie das Grundstück nicht verkaufen und erhalten einen finanziellen Vorteil durch die Zahlung des Erbbauzins. Der Bauherr spart sich den Kauf eines Bauplatzes, so dass mehr Mittel für den Hausbau zur Verfügung stehen. In vielen Fällen wird hierdurch erst ein Hausbau möglich.
Vor einigen Jahren waren die Kreditzinsen noch deutlich höher, so dass das Erbbaurecht eine beliebte Möglichkeit für Bauherren gewesen ist. Man konnte einiges sparen, da man keine Zahlungen für die Tilgung des Grundstücks aufbringen musste und nur den Erbbauzins zahlte. Durch die Niedrigzinsphase hat die Attraktivität jedoch abgenommen. Inzwischen kann man günstig an einen regulären Kredit gelangen und das Grundstück tatsächlich erwerben.
Wenn es um die Finanzierung für den Hausbau geht, macht die Erbpacht Banken in der Regel sehr skeptisch. Da der Bauherr das Grundstück nur gepachtet hat und nicht der Eigentümer ist, kann das Grundstück nicht als Sicherheit für den Hypothekenkredit dienen. Und trotzdem ist die Erbpacht häufig für einkommensschwache Familien interessant. Kirchen oder kirchliche Stiftungen gewähren häufig sogar Rabatte für kinderreiche Familien, damit diese sich die eigenen vier Wände leisten können.
Wenn Sie sich mit dem Erbbaurecht beschäftigen, sollten Sie einen Notar oder Anwalt um Rat fragen. Es handelt sich um ein schwieriges juristisches Gebiet, dass sich mit einem fachlich erfahrenen Beistand leichter bewältigen lässt.