Die elektronische Signatur

Seit einigen Jahren erfreut sich die elektronische Signatur auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Immer mehr Unternehmen setzen im Zeitalter der massenhaften Digitalisierung auf diese neue Art der Vertragsunterzeichnung. Aber auch eine Vielzahl von Behörden in Deutschland sind auf den E-Government Zug aufgesprungen und bieten den Bürgern im Behördenverkehr diese vereinfachte Form der Unterschrift an.

Begriffserklärung

elektronische SignaturOnline Signatur © kebox

Ganz allgemein werden unter einer elektronischen Signatur mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten verstanden, anhand derer sich sowohl der Unterzeichner identifizieren als auch die Integrität der signierten, elektronisch erstellten Dokumente überprüfen lässt. Technisch gesehen erfüllt die elektronische Signatur somit den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift. Viele interessante Informationen finden Sie in einer elektronische unterschrift pdf des Anbieters yousign.com

Rechtliche Stellung

In einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise Estland, Finnland und Österreich ist die elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift rechtlich völlig gleichgestellt. Nicht so in Deutschland. In der Bundesrepublik erfüllen ausschließlich sogenannte „qualifizierte elektronische Signaturen" gemäß §2 Nr. 3 des Signaturgesetzes die elektronische Form, welche die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nach §126a BGB ersetzen kann.

Rechtliche Grundlagen

Die elektronische Signatur wird durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem dem Vertrauensdienstegesetz, dem Bürgerliche Gesetzbuch, dem Verwaltungsverfahrensgestz und mehreren Vorschriften der Europäischen Union.
Die wesentliche rechtliche Basis der e-Signatur ist die EU-Verordnung eIDAS (elecronic IDentification, Authentication and trust Services). In eIDAS werden drei Arten der elektronischen Signatur definiert: Die allgemeine, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur. Den drei Signaturarten liegen unterschiedliche Anforderungen an die Signaturen zugrunde. An qualifizierte elektronische Signaturen werden die höchsten Anforderungen in Bezug auf die Erstellung der Signaturschlüssel sowie Zertifikaten gestellt. Im Gegenzug besitzen qualifizierte elektronische Signaturen auch das höchste Sicherheitslevel.
Wie bereits erwähnt, können in Deutschland nur Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet sind, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform auf Papier ersetzen. Für formfreie Vereinbarungen, die per Gesetz nicht der Schriftform bedürfen, können die Vertragsparteien auch eine allgemeine oder fortgeschrittene elektronische Signatur verwenden.
Die für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen erforderlichen Kryptoalgorithmen werden von der Bundesnetzagentur genehmigt und veröffentlicht. Wer sich über die für eine qualifizierte Signatur zugelassenen Produkte informieren will, kann sich ebenso an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus hat die Europäische Union eine „Trusted List" veröffentlich, in der alle in Europa als zuverlässig eingestuften Anbieter von digitalen Signaturlösungen aufgelistet sind. Unternehmen und Privatpersonen, die eine Softwarelösung von einem der gelisteten Anbieter einsetzen, können sich somit sicher sein, dass ihre auf dieser Basis erstellen elektronischen Signaturen rechtskonform sind.

Zeit- und Kostenersparnis

Im Zeitalter von E-Commerce und E-Mail Verkehr ist das handschriftliche Unterzeichnen von Dokumenten ein Anachronismus. Mit dem Einsatz von elektronischen Signaturen, wie beispielweise vom Anbieter Yousign, können sowohl Behörden als auch Unternehmen ihre Prozesse beschleunigen und gleichzeitig ihre Kosten senken.
Im Gegensatz zum althergebrachten Briefverkehr macht die elektronische Signatur Zwischenstationen wie Sekretariate und Postverteilstellen in vielen Fällen obsolet. Das elektronisch signierte Dokument findet seinen direkten Weg vom Absender zum Empfänger und kann von diesem sofort elektronisch abgelegt werden. Das Digitalisieren von Papierdokumenten entfällt somit vollständig. Schätzungen gehen davon aus, dass durch die Verwendung eines elektronisch unterzeichneten Dokuments gegenüber einem herkömmlichen Papierdokument ein zweistelliger Eurobetrag eingespart werden kann.


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