Die E-Bilanz wird verschoben

Eigentlich war ab 2011 geplant, dass Unternehmen nach § 52 Abs. 15a EStG für die nach dem 31.12.2010 beginnenden Wirtschaftsjahre ihre Bilanzen sowie elektronische Gewinn- und Verlustrechnungen zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln müssen. Nun wurde klar, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen noch nicht vorhanden sind, um die E-Bilanz ohne umfangreiche und damit aufwendige Ausnahmeregelungen einzuführen. Daher wird die Abgabepflicht um ein Jahr verschoben.

Ähnliche Beiträge

News und Infos

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Christkind oder Weihnachtsmann an Weihnachten?
wallpaper-1019588
Tracking verhindern: Die wichtigsten Neuigkeiten und Tools für deine digitale Privatsphäre
wallpaper-1019588
Zwischen Ende und Weitergehen
wallpaper-1019588
Streetphotography in Colombo