Die Cholera-Quarantänestation von Rügen

Rügen (PA). Das 19. Jahrhundert war neben den technischen und gesellschaftlichen Umbrüchen auch von Cholera-Epidemien gezeichnet. Als Cholera bezeichnet man dabei eine bakterielle Infektionskrankheit, die über infiziertes Trinkwasser bzw. Lebensmittel übertragen werden kann. In den 1830er beherrschte die 1826 in Indien als "asiatische Cholera" aufgetretenen Durchfallerkrankung auf dem pommersche Festland.

Über die Krankheit selbst, die neben dem extremen Durchfall auch Erbrechen auslösen kann, war zunächst wenig bekannt. So verwundert es nicht, dass man vorerst annahm, dass man einer Ansteckung beispielsweise durch Tabakrauchen entgegen wirken könne. Zudem meinte man, dass die Insel Rügen eher nicht von der Epidemie betroffen wäre, weil es hier niemanden gäbe, der auswärtigen Handel betreibe. Dennoch gab es Ende August 1831 erste Bauarbeiten zur Einrichtung einer Cholera-Quarantänestation am Reddevitzer Höft. Wasserseitig gehörten dazu u.a. vier Brücken, an denen Schiffe anlegen konnten, landseitig u.a. Brunnen, Zelte, Baracken, Warenlager, Krankenstationen sowie eine Stelle zur Abgabe von Arzneimitteln. Die Gesamtkosten für die "Contumaz-Anstalt", die sogar über eine eigene Bewachung verfügte, betrugen alleine 108.000 Taler. Weitere Einrichtungen soll es übrigens auch auf den Inseln Hiddensee und Ruden gegeben haben. Ziel war es wohl vor allem, die Einschleppung der Seuche über See zu vermeiden. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb Wachschiffe zum Einsatz kamen, die die Aufgabe hatten, einlaufende Schiffe zu den dafür eingerichteten Quarantäne-Stationen zu leiten.

Ihr Erfolg darf in der Nachbetrachtung durchaus als strittig angesehen werden, aber sie dienten der Vorsorge, die nicht bzw. kaum zur Anwendung kam. Lediglich von einem plötzlichen Todesfall wird berichtet. Dabei soll es sich um den 63-jährigen Zimmermann Brehmer aus Stargard gehandelt haben, der an seinem Sterbetag vom Zahnweh ergriffen wurde. Nachdem der Zahn gezogen war, soll in Anwesenheit des Arztes verschieden sein. Sein Leichnam, der zunächst auf dem zur Station gehörenden Friedhof bestattet wurde, fand seine letzte Ruhe nach einer Umbettung auf dem Friedhof von Middelhagen. Weitere Tote waren nicht bekannt. 1833 wurde der vollständige Abriß der Cholera-Quarantänestation verfügt.

Dennoch: Wie gefährlich die Cholera-Epidemie für Menschen im 19. Jahrhundert war, zeigte sich im Sommer 1892 in Hamburg. Damals herrschten Temperaturen um 30 Grad und die Pegelstände der Elbe fielen. Zur Monatsmitte häuften sich dann die Fälle von Erkrankten, die unter einem Brechdurchfall litten. Wie so oft im Falle von Epidemien zögerten die Verantwortlichen zunächst mit ihren eindämmenden Maßnahmen, weil sie gleichzeitig mit dem Bekanntwerden um wirtschaftliche Einbußen fürchteten. Doch diese anfänglich Ignoranz forderte einen hohen Tribut: Für diese letzte Cholera-Epidemie in Deutschland sind 8.605 Tote belegt, die Zahl der registrierten Infizierten soll 16.956 betragen haben.

Mit der Eindämmung der Krankheit verband sich auch das Wirken des Mediziners und Mikrobiologen Robert Koch. Er wurde als Leiter des Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten und Vertreter der Reichsregierung in die Hansestadt geschickt und bestätigte öffentlich den Ausbruch der Cholera in Hamburg. Auf seine Anordnung hin wurden zunächst die Schulen geschlossen und Versammlungen verboten. Auch Verkehr und Handel kamen durch die Einschränkung des öffentlichen Lebens schon bald zum Erliegen. Nachdem die Medicinal-Behörde zunächst Zettel mit Verhaltensregeln zu verteilen begann, erfolgte die Abgabe von abgekochtem Wasser und der Bau einer Trinkwasserfilterstation. War die Erkankung zu Beginn expotentiell angestiegen, so flachte die Neuansteckung nun nach etwa 10 Wochen ab.

Ursächlich für die Ausbreitung der Seuche waren nach Auffasung Robert Kochs die sanitären Bedingungen und die Verschmutzung der Wasser-Entnahmestellen. Die schnelle Eindämmung der Epidemie war der Erfahrung zu verdanken, die der Mediziner bereits auf einer Cholera-Expedition nach Ägypten und Indien sammeln konnte. In der Folge dieser letzten Cholera-Epidemie in Deutschland kam es zur Ausarbeitung des "Reichsseuchengesetzes", welches am 30. Juni 1900 in Kraft trat. In diesem wurde u.a. die obligatorische Anzeigepflicht und die Feststellung von Seuchenfällen durch bakteriologische Untersuchungen festgelegt, ferner auch die Absonderung von Kranken, die Überwachung ansteckungsverdächtiger Personen oder die Beobachtung krankheitsverdächtiger Personen.


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