Ein Artikel von Manuela Reibold-Rolinger von Bauglück
Meilenstein 1 - Der Grundstückskauf
In meiner Kanzlei bitten immer wieder Bauherren um Hilfe, die zu früh einen Bauvertrag unterzeichnet haben. Viele Bauherren machen den Fehler, dass Sie den Bauvertrag unterschreiben, bevor sie ein Grundstück erworben haben. Das ist ein echter Kardinalsfehler!
Auch ein solcher Vertrag ist in der Regel gültig und bindend. Kann nicht gebaut werden, weil kein Grundstück vorhanden ist, führt dies zu erheblichen Schadenersatzansprüchen des Unternehmers. Das kann sehr teuer werden für den Bauherren, bevor es überhaupt mit dem Bau losgegangen ist.
Erst wenn ein Grundstück vorhanden ist und dieses bebaut werden darf und die Bauvorschriften bekannt sind, kann man sich mit einem Unternehmer, der auf diesem Grundstück ein Haus errichten will, seriös unterhalten. Lesen Sie hier weiter →