Deutschland hat keinen Plan

Am 14. Juni 2011 hat das Bundeskabinett den “Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland” beschlossen. Seither hagelt es Kritik von den Behindertenverbänden, und zwar zu Recht.Als die “Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen” nach langen Verhandlungen endlich unterzeichnet wurde, klang es in manchen Ohren so, als sei ein neues Zeitalter angebrochen. Endlich gab es eine international verbindliche Übereinkunft über die Menschenrechte behinderter Menschen. Sie sollten Assistenz erhalten, gleiche Bildung, ambulante Pflege, sollten mitten in der Gemeinde leben dürfen und am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft nicht benachteiligt werden. Es handelt sich um ein umfangreiches Regelwerk, das von Betroffenen mit entworfen wurde. So konnte man gut verstehen, dass die Freude über das vereinbarte Dokument groß war. Aber die Vereinbarung war erst der erste Schritt in einer langen Reihe von notwendigen Maßnahmen. Die Konvention musste von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden, und dann musste jede Nation sie in nationales Recht umsetzen.

Deutschland ratifizierte die UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2009. Politik und Betroffene feierten dies als großen Fortschritt für Menschen mit Behinderungen. Allerdings hatte man die Bundesregierung zum Jagen tragen müssen, immer wieder war das Verfahren verschleppt worden, rund 70 Staaten waren schneller als Deutschland. Und nach dem Inkrafttreten gingen die Meinungen darüber, was nun getan werden müsse, sehr weit auseinander. Die im Oktober 2009 neu angetretene CDU-FDP-Koalition im Bund ließ verlauten, dass es eigentlich keiner konkreten Maßnahmen bedürfe, in Deutschland würden die Vorgaben der Konvention bereits erfüllt, womit Deutschland ein Vorbild in der Welt sei. Eine Aussage, die angesichts der immer noch durchgeführten zwangsweisen Heimeinweisungen aus Kostengründen, der katastrophalen Zustände in der Pflege, der massenhaften Arbeitslosigkeit behinderter Menschen, der fortgeführten Beschulung behinderter Kinder am Rande der Gesellschaft und des äußerst knausrigen Staates bei persönlicher Assistenz eine Unverschämtheit erster Güte darstellt.

Aufgrund des starken Protestes der Betroffenen und ihrer Experten sah sich die Bundesregierung gezwungen, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten. 2 Konferenzen und Anhörungen fanden statt, um den Behinderten das Gefühl zu geben, dabei gewesen zu sein. Das Ergebnis ist allerdings niederschmetternd. Der Aktionsplan, den das Bundeskabinett nun verabschiedet hat, enthält so gut wie keine Gesetzesänderungen, für die Belange der behinderten Menschen wird nicht ein müder Cent ausgegeben, und der allergrößte Teil des Papiers besteht aus unverbindlichen Absichtserklärungen. Dringend benötigte Reformen der Eingliederungshilfe, die Förderung der baulichen Barrierefreiheit, die Reform der Pflegeversicherung, die Aufstockung des persönlichen Budgets, ein überfälliges Leistungs- und Teilhabegesetz und die Entbürokratisierung der spärlichen Unterstützung behinderter Menschen werden in keiner Weise konkret angepackt. Nur für eine Art Arbeitsprogramm werden 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Trotzdem betreibt die Bundesregierung Augenwischerei. Das Geld soll nämlich, damit es kostenneutral bleibt, aus den Einnahmen kommen, die Betriebe zahlen müssen, wenn sie die gesetzliche Beschäftigungsquote für behinderte Menschen nicht erfüllen. Dieses Geld steht also den Menschen mit Behinderung ohnehin zur Verfügung und wird daher an anderer Stelle wegfallen. Betroffenenverbände und Opposition reagieren denn auch äußerst verschnupft auf den jetzt beschlossenen Plan. Der ist nicht einmal ein Gesetz, braucht keine parlamentarische Zustimmung und ist in keiner Weise rechtlich bindend.

Deutschland hat keinen Plan. Selbst die europäische Union kritisiert die Umsetzung der Konvention in Deutschland. Weit zurück hängen wir z. B. im Bereich der integrativen oder inklusiven Beschulung. All die notwendigen Veränderungen, um Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigtes Leben mitten in der Gesellschaft zu ermöglichen, stehen bei uns unter Kostenvorbehalt. Wo aber Menschenrechte und ihre Umsetzung vom wirtschaftlichen und finanziellen Vermögen abhängig gemacht werden, dort haben sie ihren universellen Wert und ihre universelle Geltung verloren.

Obwohl sich die Opposition demonstrativ auf die Seite der Betroffenen stellt, wäre die Situation unter einer rot-grünen Regierung wohl kaum anders. Vermutlich wäre ein stärkeres Bemühen erkennbar, aber beim Geld hört auch bei der Opposition die Freundschaft auf, wenn sie zur Regierung geworden ist.

 

Wikipedia zur UN-Behindertenrechtskonvention mit weiteren Links


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