Deutschland entzieht EU-Immigranten HartzIV

brd

Die deutsche Regierung hat den Immigranten aus 14 EU-Staaten HartzIV entzogen. Den Neuankömmlingen aus 17 Ländern (14 EU-Länder plus Türkei, Island und Norwegen), die das europäische Abkommen für soziale und medizinische Versorgung unterschrieben haben, ist die Unterstützung durch HartzIV ab sofort gestrichen. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums verkündete die offizielle Ausrede für diese Massnahme: “Wir müssen alle EU-Mitgliedsländer gleich behandeln und können die 14 nicht bevorzugen.”

Seit Jahren betonen die Berliner Regierung und viele deutsche Unternehmenssprecher fast gebetsmühlenartig die Notwendigkeit des Zuzugs von Fachkräften, um die industrielle Struktur erhalten zu können. Man hatte sogar eine Green Card erschaffen, um gut ausgebildete Kräfte ins Land zu locken – und stellte wenig später enttäuscht fest, dass kaum jemand nach Deutschland kommen wollte. Laut Arbeitsministerium widerspricht die neue Massnahme diesem Wunsch nicht, wie dem Uhpardo versichert wurde: “Die Zahl derjenigen, die zum Beispiel aus Spanien nach Deutschland kommen und sofort Unterstützung beantragen, ist vollkommen irrelevant.”

Fachkraftmangel

Das ist ein gewisser Widerspruch in sich, denn der Entzug von HartzIV für die Ankömmlinge aus den 14 EU-Ländern gilt eben genau für die ersten drei Monate: “Die Leute sollen mit einem unterschriebenen Vertrag nach Deutschland kommen und sich nicht hier erst Arbeit suchen.” – Das alles in einer Zeit, in der die Verhältnisse auf den Arbeitsmärkten besonders der südeuropäischen Länder besonders schwierig sind. Einerseits der unbedingte Wunsch nach Fachkräften, andererseits die Verpflichtung bereits bei der Einreise einen Vertrag in der Tasche zu haben, was kaum jemand erreichen wird.

Deutschland glaubt, beides erreichen zu können und bemüht sich, eine Wand hochzuziehen “gegen die Einwanderung in unsere Sozialsysteme”. Erfahrungsgemäss werden andere Länder diese Massnahme jetzt auch umsetzen nach dem Motto “Was die sich erlauben, können wir schon lange”. Wie man sieht, schreitet die Solidarität innerhalb der europäischen “Gemeinschaft” mit Riesenschritten voran.

Den genauen Text der Neuerung finden Sie hier: “Geschäftsanweisung SGB II Nr. 8 vom 23.02.2012 – Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA)”


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