von Uwe Lehnert
Zur Zeit schauen wir sehr interessiert auf das Wahlverhalten jener arabischen Bürger, die sich durch monatelange Proteste endlich so etwas wie demokratische Wahlen ertrotzen und erkämpfen konnten. Dabei stellen wir anhand der Wahlergebnisse mit nicht geringem Entsetzen fest, dass islamistischen Parteien offenbar der Vorzug gegeben wird. Ihre überall dominante Stellung im Gefüge der sich neu bildenden Parteien ist aber leicht zu erklären. Einerseits geht sie auf die dort fest verwurzelte Religion als verbindende Ideologie zurück, zum andern auf entwickelte Organisationsstrukturen, die sich während ihrer jahrzehntelangen Untergrundarbeit heraus gebildet haben. Die Sorge, die uns befällt, ist die vor einer Entwicklung hin zu religionszentrierten Staaten nach iranischem oder saudi-arabischem Muster.
Wir Europäer, vor allem wir Deutsche, betrachten die Einstellung vieler dieser Wähler aber auch mit einem deutlichen Überlegenheitsgefühl. Halten wir uns doch für ein aufgeklärtes, die Trennung von Staat und Religion strikt achtendes politische Gemeinwesen. Aber ist dem wirklich so? Gibt es bei uns diese Beachtung zweier zu trennender Sphären – der politischen und der weltanschaulichen? Dem ist bekanntlich keineswegs so, im Gegenteil die Verfilzung zwischen Staat und Kirche schreitet bei uns, wenn auch von der medialen Öffentlichkeit ungern wahrgenommen, munter weiter.
In früheren Beiträgen hatte ich bereits an viele Beispiele der engen, aber dem Geiste des Grundgesetzes widersprechende Verquickungen staatlicher und kirchlicher Interessen erinnert: z.B. an theologische Fakultäten an staatlichen Universitäten (neben christlichen demnächst auch muslimische), an das überkommene Mitspracherecht der Kirche bei der Besetzung sog. Konkordats-Lehrstühle; Religion als ordentliches und benotetes Schulfach in eigentlich weltanschaulich neutralen Schulen, Bezahlung der Religionslehrer aus allgemeinen Steuermitteln, Pfarrer in Bundeswehr und Strafvollzug; Bezahlung von Bischöfen, Kardinälen und Domherren samt Nebenkosten aus Steuermitteln; staatliche Zuschüsse zu den Kirchentagen in teilweise zweistelliger Millionenhöhe aus allgemeinen Steuermitteln; Kirchensteuereinzug durch die staatlichen Finanzämter; jahrelang erfolgter zwangsweiser und nicht rückerstattungsfähiger Kirchensteuerabzug beim Arbeitslosengeld, auch wenn keine(!) Kirchenmitgliedschaft vorlag; kirchliches Arbeitsrecht mit signifikant weniger Rechten für den Arbeitnehmer und Zwangsmitgliedschaft in der Kirche über staatlichem Arbeitsrecht stehend; Alleinvertretungsanspruch der Kirchen in weltanschaulichen Fragen in den Rundfunk- und Fernsehräten; erdrückende Dominanz christlich-religiöser Vertreter in Ethik-Kommissionen; nicht kündbare Verträge (Konkordate) zwischen Staat und Kirche, die der Kirche Einfluss und vor allem Finanzmittel in Milliardenhöhe sichern; Finanzierung von Caritas und Diakonie und vieler anderer konfessioneller Institutionen durch Staat und Sozialkassen; Auswahl der höchsten Richter nach ihrem Bekenntnis zum christlichen Glauben.
Bundeskanzlerin Merkel meinte auf dem Deutschlandtag der Jungen Union im Oktober 2010 in Potsdam: “Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verbunden, das ist das, was uns ausmacht.” Wer das nicht akzeptiere, “der ist bei uns fehl am Platz” (Spiegel-Online 15.10.10). Diese Worte waren zwar an die Zuwanderer gerichtet, aber in dieser Form muss ich sie auch auf mich beziehen. Ich fühle mich dem christlichen Menschenbild keineswegs verpflichtet. Die CDU geht aber offenbar davon aus, dass das Christentum ausnahmslos für alle Deutschen das verbindliche Wertefundament darstellt. Welche unglaubliche Anmaßung steckt in dieser Äußerung, bezogen zumal auf ein Land, von dessen 82 Millionen Einwohnern etwa 32 Millionen nicht den christlichen Kirchen angehören, von den ungezählten Zwangs- und Scheinchristen unter den offiziellen Kirchenmitgliedern ganz zu schweigen.
Besonders anlässlich des Besuches des höchsten Vertreters der katholischen Kirche im September d. J. überschlugen sich viele politische Repräsentanten geradezu bei ihren servilen Verbeugungen und krochen im wahrsten Sinne des Wortes zu Kreuze. Mit welcher Eilfertigkeit Bundeskanzlerin Merkel zum Berliner Sitz der Deutschen Bischofskonferenz eilte, um dort von einem absolutistisch regierenden Kirchenfürsten empfangen zu werden, widersprach meinem Verständnis von ihrem Amt. Bedarf das weltliche Amt immer noch der kirchlichen Weihen wie einst, als Thron und Altar Komplizen waren? Völlig unakzeptabel, weil gegen die verfassungsmäßig gebotene weltanschauliche Neutralität verstoßend, empfand ich die Pilgerreise deutscher Bundesverfassungsrichter in ein Freiburger Priesterseminar. Sie haben dort eben jenem letzten absoluten Monarchen Europas, der wesentliche Grundsätze der deutschen Verfassung und international anerkannter Menschenrechte in der Praxis missachtet, ihre Reverenz erwiesen. Aber nebenbei bemerkt, ist diese ideologische Nähe so überraschend, wenn man weiß, dass Kirche und die meisten (nicht alle!) Richter des Bundesverfassungsgerichts sich regelmäßig in sog. Arbeitskreisen treffen?
Bleibt schließlich noch die Unredlichkeit zu erwähnen, dass Bundespräsident und Bundestagspräsident vorgaben, den ranghöchsten politischen Repräsentanten des Kirchenstaates in den Bundestag eingeladen zu haben, ihn aber tatsächlich durchweg als Vertreter einer bevorzugten Religionsgemeinschaft behandelten. Die etwa hundert Abgeordneten, die sich mit guten Gründen der Rede des Papstes im Bundestag entzogen, verdienen unser aller Respekt. Dass sie durch willige Beifallklatscher eiligst und widerspruchslos ersetzt wurden, ist eine Schande für Parlament und Parlamentspräsident.
Haben wir faktisch doch so etwas wie eine Staatskirche? Kaum ein Staatsakt von Bedeutung ohne die weihevolle Anwesenheit von Bischöfen und Kardinälen. Diese fehlende religiös-weltanschauliche Neutralität unseres Staates, insbesondere seiner tragenden Institutionen, ist in meinen Augen als Verstoß gegen den Geist der Verfassung zu werten (vgl. etwa Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes!). Ich bin nicht bereit, diese weitgehende Verkirchlichung der Politik – siehe z.B. obige Auflistung! – als angeblich »legitime Interessenverschränkung« in einer pluralistischen Gesellschaft anzusehen. Ist das sich aus den Prinzipien eines liberalen Staates – als den wir uns ja ansehen – ergebende Gebot der Trennung von Staat und Kirche nur eine bloße und beruhigend gemeinte, gar in die Verfassung nur hinein interpretierte Absichtserklärung, die hinter dem gesellschaftspolitischen Anspruch und der angemaßten Bedeutung der Kirche zurückzustehen hat?
Meines Erachtens findet hier eine schleichende Inanspruchnahme von alten Vorrechten statt, die in einem breit geführten Dialog endlich offen gelegt und diskutiert werden sollte. Die mediale Öffentlichkeit ignoriert diese Vorgänge weitgehend. Nur wenige Zeitungs-Kommentatoren äußerten ihr Missfallen anlässlich der beim Papstbesuch zu beobachtenden Vermischung von staatlichen und religiösen Interessen und Handlungen. Die diesbezüglichen laizistischen Initiativen innerhalb z.B. der SPD sind sehr zu begrüßen, ihre schroffe Ablehnung durch die Parteiführung bestätigt aber ganz offenbar oben ausgeführte grundsätzliche Kritik an unseren führenden politischen Akteuren.