Der Vertrag zwischen dem DBV und seinen Kaderboxern

Wenn ich zu einem Gebrauchtwagenhändler gehe und einen entsprechenden Vertrag unterschreibe, bekommt der Händler von mir Geld und ich einen w 124 Diesel, mit grüner Plakette, der nur wenige Kilometer runter hat. Beide Seiten sind zufrieden, denn sie haben das bekommen, was sie wollten. Der DBV, Deutsche Boxsportverband e.V., vertreten durch Jürgen Kyas und Michael Müller, geht nun hin und will mit allen Kaderboxern einen Vertrag machen. Soweit ich informiert bin, wird im Augenblick oder in naher Zukunft allen Kaderathleten dieser Vertrag zur Unterschrift vorgelegt – Grund genug, sich diesen Vertrag einmal näher anzusehen.
Der Vertrag – oder, um ganz genau zu sein, die Schiedsvereinbarung auf vertraglicher Basis – umfasst schlappe 17 Seiten. Es fängt harmlos. Man einigt sich z.B. darauf, im Falle eines Streites ein Schiedsgericht anzurufen. Und der Boxer verpflichtet sich nicht zu dopen. So weit, so gut.
In der Präambel (1.1) heißt es: „Athleten und Verband streben eine Zusammenarbeit zur sportlichen und persönlichen Ausbildung und Förderung des Athleten an. Das übergeordnete perspektivische gemeinsame Ziel der Parteien sind die Wettkämpfe in 2013 und 2014 (…). Die Parteien werden gemeinsam die Möglichkeit der Fortsetzung ihrer Partnerschaft auch über den avisierten Wettkampf hinaus erörtern.“ Abgesehen von der Tatsache, dass ich mir nicht vorstellen kann, was der DBV unter der „persönlichen Ausbildung“ versteht, ist das Ziel klar formuliert. Der DBV will seine Kaderboxer durch einen Vertrag an sich binden.
Weiter (1.2) heißt es dann, wie ich finde, etwas nebulös: „Die Parteien verpflichten sich gleiche und faire Bedingungen bei der Sportausübung zu schaffen und zu gewährleisten und werden einen fairen an der gemeinsamen Erreichung des Vereinbarungszweckes orientierten Ausgleich der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen von Athleten und Verband anstreben.“ Wieso habe hier das Gefühl eine Nebelkerze zu sehen? Seit wann kann ein Boxer „gleiche und faire Bedingungen bei der Sportausübung“ schaffen und gewährleisten? Dafür muss er dann seine „ persönlichen und wirtschaftlichen Interessen“ mit denen des Verbandes ausgleichen.
Offensichtlich müssen aber einem solchen Ausgleich, jedenfalls von Seiten des Verbandes, Grenzen gesetzt werden. Denn etwas später (1.5) heißt es: „Dem Athleten ist bewusst, dass der Verband als gemeinnütziger Verein tätig ist und daher seine Leistungspflichten (…) unter dem Vorbehalt der personellen und finanziellen Möglichkeiten des Verbandes, insbesondere der Förderung durch das Bundesministerium des Inneren, steht.“
An dieser Stelle stellt sich für mich die Frage: Wer bringt welche Leistung in die vertraglich geregelte Beziehung ein. Der Boxer boxt für den DBV. Desweiteren verpflichtet er sich, sich an die nationalen und internationalen Regeln der Amateurboxverbände zu halten, an dem „sportmedizinischen Untersuchungs- und Betreuungssystem des DOSB, des Deutschen Olympischen Sportbundes, teilzunehmen, die Kleidung des Ausrüsters zu tragen und an 10 Werktagen pro Jahr unentgeltlich für PR- Zwecke zur Verfügung zu stehen. Hinzu kommt, dass der Athlet „zur vollständigen Offenlegung sämtlicher bestehender und künftiger Verträge“ verpflichtet ist. Damit will der DBV wohl verhindern, dass ein Amateurboxer ins Profilager wechselt. „Der Athlet sichert zu, dass er in keinerlei vorvertraglichen oder vertraglichen (mündlichen oder schriftlichen) Anbindungen zu professionellen Boxställen und/oder Boxpromotoren steht.“ Und um auch ganz sicher zu gehen, dass kein DBV Boxer ins Profilager wechselt, verpflichten alle Beteiligten sich, „im Falle einer Vertragsverletzung der einen Partei den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“
Die Leistungen des eingetragenen Vereins, der das Amateurboxen, das jetzt aber nicht mehr Amateur- sondern Olympisches Boxen heißt, repräsentiert, sind weniger konkret zu fassen. Zum einen „betreut“ der Verband seine Kaderathleten. Ein Vertragsabschluss garantiert dabei nicht den Verbleib im Kader. Für mich heißt das, dass Kaderboxer nur derjenige sein kann, der die sportlichen Vorgaben erfüllt und nicht in Ungnade fällt. Der DBV „verpflichtet sich (…) den Athleten optimal zu fördern“ – jetzt kommt allerdings ein großes Aber oder die Hintertür in Größe einer achtspurigen Autobahn – „im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“.
Weiter verspricht der Verein die „Schaffung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen zur sportlichen Förderung“. Gemeint ist damit die Errichtung und der Unterhalt der Stützpunkte, natürlich „im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“.
Der DBV verspricht seinen Boxern „fachlich geeignetes und qualifiziertes Personal zur Verfügung“ zu stellen, wie Trainer und Physiotherapeuten (Wie könnte es auch anders sein?), „im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“.
Auch erhöht der Verband unmittelbar vor Wett- und Länderkämpfen seine Anstrengungen zur Vorbereitung seiner Boxer, (Wer errät es?) „im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“.
Falls ein Boxer für die Nationalmannschaft nominiert werden sollte, bekommt er vom DBV „Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische und sportliche Betreuung kostenfrei zur Verfügung“ gestellt, (Und was kommt wohl jetzt?), „im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“
Ein paar Anmerkungen zum „Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“. Dem DBV war es 2011 finanziell nicht möglich, seine Teilnehmerinnen der U17/U19 Nationalmannschaft zur WM in Antalya zu schicken. Der DBV hat sich das Geld vorab von seinen Boxerinnen geholt. Der sportliche Leiter des Deutschen Boxverbandes (DBV), Michael Müller – ich nenne ihn der Einfachheit halber und um ihn nicht mit anderen zu verwechseln: DBV Müller -, der einer der Vertragspartner ist, hat es, soweit ich informiert bin, bis heute nicht geschafft – vielleicht wollte er aber auch nicht -, eine detaillierte und nachvollziehbare Aufstellung der Kosten der WM von Antalya vorzulegen. Das betrifft dann wohl die „personellen Möglichkeiten“ des Verbandes. In diese Kategorie fällt auch die Tatsache, dass DBV Müller die vom Verband besoldeten Trainer in Rechnung gestellt hat, womit diese praktisch zweimal bezahlt wurden. Auch ist, soweit ich informiert bin, den Boxerinnen auch nur ein Teil ihrer Kosten später erstattet worden. Das wirft wiederum ein Schlaglicht auf die „wirtschaftlichen Möglichkeiten“.
Im Gegenzug dafür, dass sich der Verband „im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“ bemüht, etwas zu tun, gibt der Boxer seine Persönlichkeitsrechte ab. Der Verband darf z.B. mit den Boxern Werbung machen, ohne sie vorher zu fragen oder etwa an den Einnahmen zu beteiligen.
Unter Punkt 3.6 findet sich Genaueres über die „persönliche und finanzielle Förderung der Athleten“. Dort findet man, was der DBV konkret für seine Athleten tun will. So will der eingetragene Verein sich „bemühen“, die Athleten „dabei zu unterstützen“, Gelder von Dritten zu akquirieren, (jetzt kommt wieder das Mantra des DBV:) „im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“.
Noch konkreter wird es im Folgenden. Der DBV schlägt den Athleten, auf seinen Wunsch hin, zur „Aufnahme in die Sportfördergruppe der Bundeswehr oder der Sportfördergruppe einer Polizei (insbesondere der Bundespolizei)“ vor. Wohlgemerkt, es handelt sich hier nur um einen Vorschlag, aber „im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“.
Ist unser Boxer dann tatsächlich gut und schafft es in das „DBV-Top-Team“, hat er die „Möglichkeit“ sich für die „Olympische Sonderförderung“ von bis zu 5.000 Euro jährlich zu bewerben. Diesmal gibt es kein „in Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“, sondern eben nur die Möglichkeit der Bewerbung.
Artikel 3.6.4 ist mein Lieblingsartikel. Hier verpflichtet sich der DBV, seinen Athleten Trainingsbekleidung kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern der Verband einen „offiziellen Ausrüster“ hat und diese Bekleidung gestellt bekommt. – Großartig, diese Großzügigkeit. – Nun verstehe ich auch, warum die Delegierten des 51. DBV Kongresses in Worms, einer Pressemeldung von DBV Müller zufolge, für DBV Präsident Jürgen Kyas eine Ehrenerklärung abgegeben haben. Deshalb sollte man Kyas nun auch Ehrenerklärung-Kyas nennen.
Die Boxer dürfen nur als Amateure boxen, und was ein Amateur ist bestimmt die AIBA. Explizit ausgenommen aus der Abgrenzung von den Profis ist die World Series of Boxing, WSB. Die Punkte 3.6.6 und 3.6.7 widmen der WSB 17 hymnische Zeilen. Dort ist dann zu lesen: „Die WSB bietet den Kaderathleten eine besonders medienwirksame, internationale Plattform und Fördermöglichkeit zur Erreichung ihrer sportlichen Ziele (…). Offensichtlich hat der DBV ein gesteigertes Interesse daran, die von ihnen ausgewählte Kaderboxer in der WSB starten zu lassen. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass ein Boxer sich einem solchen „Wunsch“ des Verbandes entziehen kann.
Zwar gilt der Vertrag nur für zwei Jahre, aber er ist so terminiert, dass beide Vertragspartner sich vor großen Internationalen Turnieren, wie Weltmeisterschaften und Olympischen Spiele, über eine Vertragsverlängerung unterhalten. Was passiert wohl mit einem Boxer, der vor den Olympischen Spielen einer Vertragsverlängerung nicht zustimmt? Habe ich schon erwähnt, dass der Boxer nicht das Recht hat vorzeitig zu kündigen?
Ein Wechsel in den Nicht-AIBA Profiboxsport wird für den Athleten eindeutig ausgeschlossen. Das finde ich nun schon infam. Dieses Verbot beinhaltet nämlich, dass der DBV bzw. die AIBA offenbar versucht, im Profiboxen Fuß zu fassen und es dann zu monopolisieren. Wenn keine guten Amateure mehr Nicht-AIBA Profis werden können, dann wird ja wohl das AIBA Profiboxen an diese Stelle treten. Das ist, jedenfalls in meinen Augen, schon unglaublich verlogen. Der DBV besteht schließlich, wie oben schon zitiert, in der Präambel (1.5) auf der Feststellung seiner Gemeinnützigkeit.
Wie gemeinnützig DBV und AIBA aber tatsächlich sind, das lässt sich nicht zuletzt an den Vertragsstrafen und an den Ablösesummen für die Boxer, die Profis werden wollen, anlesen. Der DBV hat eigens dafür eine wunderschöne Tabelle ausgearbeitet, wonach die Ablösesumme berechnet wird. Die Ablöse z.B. für einen Schwergewichtler, der bei den Olympischen Spielen Gold für Deutschland holt, würde danach mindestens 2 Millionen Euro kosten. Von diesem Geld gehen dann 80% direkt an den DBV.
Zurück zu meinem w 124, den ich leider noch nicht habe. Wenn ich also zu dem Gebrauchtwagenhändler gehe und einen Vertrag unterschreibe, lege ich mein Geld auf den Tisch und dafür bekomme ich meinen Traumwagen. Was aber bekommt der Kaderboxer, der einen Vertrag mit dem DBV unterzeichnet? Auf jeden Fall bekommt er schon mal keine Garantien, dafür aber viele „Im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“. Ein Boxer will boxen und dementsprechend werden wohl die meisten, wenn nicht alle Boxerinnen und Boxer, denen der Vertrag vorgelegt wird, diesen auch unterschreiben. Der DBV sitzt also schlichtweg am längeren Hebel. Und er nutzt diese Position, wie ich finde, schamlos aus.
© Uwe Betker



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