Der Tag der hässlichen Füsse

Nein, ich berufe da keinen neuen Gedenktag ein – aber gestern hatte ich in der Apotheke wirklich den Tag der hässlichen Füsse. Es ist ziemlich erstaunlich, wie wenig Beachtung viele Leute ihren Füssen schenken – gut, meistens sind sie ja verhüllt, aber … bäh.

Bei uns ist es immer noch kalt und Leute in Sandalen fallen auf – speziell Leute in Sandalen ohne Socken.
Ja, die Füsse waren nackt, dazu blau, was nicht nur mit der Temperatur, sondern einer allgemeinen schlechten Durchblutung zu tun hat – die Person hat bekannterweise auch ein Ulcer: eine nicht heilen wollende Wunde am Bein.

Dann die Diabetes-Kundin, die sind ja auch bekannt für die schlechtere Durchblutung und dass die Nerven darum in den Füssen oft nicht mehr gut funktionieren. Diese Kundin wollte mir unbedingt die Füsse zeigen, wegen einem Hühnerauge das sie hat.
Neben dem Hühnerauge hatte sie aber noch unglaublich dicke und lange gelbe Fussnägel und allgemein nicht sehr gut gepflegte Füsse.

Ich habe ihr erklärt, wie wichtig eine gute und vorsichtige Fusspflege vor allem für sie als Diabetikerin ist. Da sagt sie mir, dass sie sich letzthin ins Fleisch geschnitten hat beim Nagelschneiden … und es nicht mal gemerkt hat! Ich sag’s ja: kaputte Nerven.

Eigentlich wäre für sie eine professionelle Fusspflege beim Podologen gut … nur … dafür hat sie kein Geld. Und die Krankenkasse zahlt daran gar nichts, obwohl es gerade für sie als Diabetikerin wichtig wäre.  – Stattdessen wartet die Kasse wohl, bis sich da auch ein Ulcus entwickelt hat, den man dann langwierig versucht wieder wegzubekommen.

Weil mich das interessiert hat, habe ich dann doch noch ein bisschen gegraben und bei der Santesuisse (dem Zusammenschluss der Krankenkassen)  diese Info gefunden:

Podologen oder Podologinnen sind keine Leistungserbringer bzw. med. Hilfspersonen im Sinne des schweizerischen Krankenversicherungsrechts.

Fusspflege als solche ist auch keine kassenpflichtige Leistung. Sie gilt nur dann als kassenpflichtig, wenn sie im Rahmen von Art. 7 Abs. 2 lit. b Ziffer 10 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) erbracht wird (Fusspflege bei Diabetikern) und von zugelassenen
·   Krankenschwestern oder Krankenpflegern
·   Organisationen der Krankenpflege zu Hause (Spitex)
·   Pflegeheimen
auf ärztliche Anordnung hin erbracht wird.

Und wer jetzt denkt: „Oh gut, die Spitex kann das also auch machen“ wird hier enttäuscht:

Die Fusspflege im Rahmen der Grundpflege beschränkt sich auf das Schneiden der Nägel und allenfalls auf das Einsalben der Füsse.


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