Der Spiegel: Interview mit Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An und für sich ist es nicht neu, dass die Altparteien die Bürger nach Kräften täuschen. Das nachfolgende Beispiel stellt das in einer wichtigen Frage, nämlich die Zuständigkeit des Bundestages für den Einsatz der Bundeswehr, unter Beweis.
Die Zeitschrift DER SPIEGEL hatte in der Ausgabe vom 10.08. 2019 / Nr. 33 die Vorsitzende der Partei Bündnis90/Die Grünen, Annalena Baerbock, zum Thema – Trump will das internationale System kaputt machen – zu einem Interview eingeladen. Die Spiegel-Redakteure Ralf Neukirch und Christoph Schult stellten zur Bundeswehr folgende Frage (vgl. Seite 24):

SPIEGEL: Ein Problem für die europäischen Partner ist auch, dass jeder Bundeswehreinsatz ein Mandat des Bundestages voraussetzt. Stimmt das Parlament nicht zu, muss die Bundesregierung sogar Offiziere aus internationalen Stäben der Nato oder der EU herausnehmen. Müsste der Parlamentsvorbehalt nicht reformiert werden?

Anmerkung zu der Fragestellung:

Die Fragestellung insistiert bereits, dass die „europäischen Partner“ (war nur die EU gemeint?) die gegebene Rechtslage des Grundgesetzes und deren Auslegung durch das Grundgesetz in Frage stellen. Das ist erstaunlich, weil die Autoren des Grundgesetzes auch aufgrund der beiden Weltkriege enge Grenzen für den Einsatz der Bundeswehr gezogen hatten (Verteidigung und Einsätze mit Genehmigung der UNO) und das geltende VÖLKERRECHT konstitutiv ist, das Menschenrechte und die Wahrung des Friedens in den Vordergrund stellt. Auch vor dem Hintergrund der vielen „völkerrechtswidrigen Kriege“, die von den USA seit 1945 ausgelöst wurden, mit vielen Millionen Toten, erscheint die Fragestellung der Spiegel-Redakteure mehr als erstaunlich, geradezu im Sinne einer Missachtung des Grundgesetzes mit der bekannten Ewigkeitsvorschrift nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz. Zu erwähnen wäre, dass die zuständige Rechtsabteilung die Texte prüft!

Das Parlament, offensichtlich ein Problem für die Spiegel-Redakteure bzw. die „Auftraggeber“, soll augenscheinlich in dieser wichtigen Frage des Bundeswehreinsatzes entrechtet werden, obwohl die zuvor erwähnte „Ewigkeitsvorschrift des Grundgesetzes bekannt ist. Bereits Angela Merkel (CDU) beauftragte vor einigen Monaten eine „geheim tagende“ Gruppierung im Bundestag, die Möglichkeiten der Aufhebung der Zuständigkeit des Bundestages für den Einsatz der Bundeswehr zu prüfen. Das Ergebnis ist nicht bekannt.

Möglicherweise war das Ergebnis, dass eine Umgehung des Bundestages nicht möglich ist. Dennoch versuchen interessierte Kreise aus Medien und Politik die Bereitschaft zum „Rechtsmissbrauch“ in der öffentlichen Debatte, ohne Hinweis auf die bestehende unmissverständliche Rechtslage, zu wecken. Letztlich steht auch die Missachtung des geltenden Völkerrechtes zur Debatte, was ebenfalls vor den Bürgern verschleiert werden soll. Da drängt sich dann der Eindruck der „Framing-Absicht“ der Zeitschrift auf.

Zum Gewaltmonopol führte das BVerfG im Lissabon-Urteil (BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009) folgendes unmissverständlich aus (Rz. 254):

Die Bundeswehr ist ein reines Parlamentsheer. Ein Einsatz auf Weisung der EU kommt nicht in Betracht. Nur auf ausdrückliche Weisung des Bundestages darf die Bundesregierung einen militärischen Einsatz der Bundeswehr anordnen.

Und weiter daran anknüpfend führt das BVerfG das Folgende aus. (Rz. 255):

Auch wenn die Europäische Union zu einem friedenserhaltenden regionalen System gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GG ausgebaut würde, ist in diesem Bereich wegen des – der Integrationsermächtigung des Art. 23 Abs. 1 GG insoweit vorgehenden – Friedens- und Demokratiegebots eine Supranationalisierung mit Anwendungsvorrang im Hinblick auf den konkreten Einsatz deutscher Streitkräfte nicht zulässig. Der konstitutive Parlamentsvorbehalt für den Auslandseinsatz der Bundeswehr ist integrationsfest. Damit ist allerdings von Verfassungs wegen keine unübersteigbare Grenze für eine technische Integration eines europäischen Streitkräfteeinsatzes über gemeinsame Führungsstäbe, für die Bildung gemeinsamer Streitkräftedispositive oder für eine Abstimmung und Koordinierung gemeinsamer europäischer Rüstungsbeschaffungen gezogen. Nur die Entscheidung über den jeweiligen konkreten Einsatz hängt von der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages ab.

Randziffer 382 stellt weiterhin klar:

Die auf die Streitkräfte bezogenen Regelungen des Grundgesetzes sind darauf angelegt, die Bundeswehr nicht als Machtpotential allein der Exekutive zu überlassen, sondern sie als „Parlamentsheer“ in die demokratisch rechtsstaatliche Verfassungsordnung einzufügen (vgl. BVerfGE 90, 286 <381 f.>; 121, 135 <153 ff.>).

Um es klar zu sagen: Die Aufhebung der Zuständigkeit des Parlamentes für den Einsatz der Bundeswehr würde eine neue Verfassung erfordern. Denn selbst mit einer 100 %igen Mehrheit im Bundestag darf eine „Ewigkeitsvorschrift“ nicht beseitigt werden. Pikant wäre dabei einmal zu erwähnen, dass die Altparteien sich bis heute weigerten, das VOLK zur Legitimation des Grundgesetzes nach Artikel 146 Grundgesetz aufzufordern. Es fehlt bis heute ein konstitutives Merkmal des Grundgesetzes selbst. Wollen die Altparteien dafür sorgen, dass die Bürger sich nicht mit ihren ureigensten demokratischen Rechten befassen? Und solche grundlegenden Rechte der Bürger dürfen nicht durch das „Gewohnheitsrecht“ oder andere Tricksereien beseitigt werden!

Annalena Baerbock antwortete dann wie folgt:

Wenn, dann europäisiert. Wenn wir mit der Integration der EU so weit vorangeschritten sind, dass wir uns auf den Weg zu einer europäischen Armee machen, dann brauchte es auch den Parlamentsvorbehalt auf europäischer Ebene.

Anmerkung dazu:

Die Antwort ist irreführend. Was bedeutet Integration der EU? Die Auflösung der BRD mit der Gründung eines EU-Einheitsstaates? Die „Integration der EU“ ohne EU-Einheitsstaat, also bei Fortführung des Nationalstaates BRD?

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist die EU im Sinne eines „losen Vertragsbündnisses“ organisiert; die EU ist in dem derzeitigen Zustand kein Staat. Das ergibt sich unter Anderem daraus, dass bereits die Bürger in ihrer zahlenmäßigen Gesamtheit nicht angemessen im EU-Parlament vertreten sind. Oder anders gesagt: Die Anzahl der EU-Abgeordneten entspricht nicht dem Anteil an der gesamten EU-Bevölkerung.

Alleine die nicht gegebene Repräsentanz der BRD im EU-Parlament steht der Annahme eines EU-Staates entgegen.

Annalena Baerbock verschweigt als Parteivorsitzende die Absichten, den EU-Einheitsstaat unbedingt erzwingen zu wollen! Denn nur durch die „Auflösung des Grundgesetzes“ könnte der „Parlamentsvorbehalt“ für den Einsatz der Bundeswehr auf die EU übergehen! Oder anders gesagt: Solange die BRD Bestand hat, in welcher Organisationsform der EU auch immer, bleibt zwingend die Zuständigkeit des Bundestages für den Einsatz der Bundeswehr erhalten.

Da die SPIEGEL-Fragen normalerweise vorab verfügbar gemacht werden darf davon ausgegangen werden, dass die Antwort sorgfältig abgewogen wurde.

Es bleibt festzustellen, dass die Altparteien, insbesondere auch BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, die Bürger über die wirklich verfolgten Absichten täuschen will, nämlich den angestrebten EU-Einheitsstaat bzw. die Auflösung der BRD.

Eine Reihe von EU-Ländern dürften sich weigern, diesen Weg zu beschreiten. Die Briten hatten sich bereits mit dem „Brexit“ entschieden. Die Auflösung ihres Nationalstaates wird von der Mehrheit des Volkes abgelehnt.

Und der deutschen Bevölkerung soll dieses Recht der Selbstbestimmung entzogen werden? Dass die Altparteien das eigene Volk abstimmen lassen wollen, um den Weg in den EU-Einheitsstaat zu auf diesem demokratischen Weg zu ermöglichen, ist nicht zu hören oder zu lesen. Das Volk soll offensichtlich nicht ENTSCHEIDEN DÜRFEN, wie bisher auch bezogen auf wesentliche Fragestellungen, wie die „Zustimmung zum Grundgesetz“, als völkerrechtliches konstitutives Merkmal. Von Demokratie kann an und für sich keine Rede sein.

Die Bürger sollten diesen undemokratischen Zustand der BRD durch selbstbewusstes Wahlverhalten beenden. Jede Altpartei die sich weigert, zunächst Artikel 146 Grundgesetz umzusetzen, sollte nach und nach aus den Parlamenten (Bundestag und Landesparlamente sowie kommunale Vertretungen) entfernt werden. Wer die Demokratie bzw. die Rechte der Bürger missachtet, gehört in kein Parlament.

Zu ergänzen wäre im Vorfeld, dass die Bürgerrechte hinsichtlich der „Auflösung der BRD“ gestärkt werden. Die Auflösung der BRD ohne Zustimmung des Volkes darf es nicht geben.

Ähnliches gilt für die Einschränkung der Zuständigkeit des „losen Vertragswerkes“ Europäische Union (EU). Die Staatlichkeit der BRD, insbesondere das Haushaltsrecht, darf nicht weiter ausgehöhlt werden.

Und nicht zuletzt wäre das Strafrecht (StGB) zu ergänzen. Klare Brüche des Grundgesetzes, wie bei der Migrationspolitik der Bundeskanzlerin oder dem völkerrechtswidrig geführten Jugoslawien-Krieges unter Schröder/Fischer, müssen zu zwingenden strafrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zu einer Absetzung der dafür Verantwortlichen.

Die Altparteien haben sich bis heute geweigert, die längst fälligen subsidiär notwendigen Ergänzungen des StGB und anderer Gesetze zu veranlassen und im Bundestag zu verabschieden.

Die gebotene Rechtsstaatlichkeit kann nur der Souverän selbst, nämlich das Volk bzw. die Wähler erzwingen. Die Altparteien werden sich nach wie vor rechtswidrig weigern.

Deshalb sollte jeder Wähler die eigene Verantwortung für sich und seine Kinder und Enkel wahrnehmen und nur die Partei wählen die verspricht oder in Aussicht stellt, den seit Anbeginn des Grundgesetzes missachteten Pflichten nachzukommen.

CDU, SPD und GRÜNE sind erkennbar mangels demokratischer Substanz vor diesem Hintergrund nicht wählbar. Es gibt Alternativen, auch weil sich deutlich mehr Parteien zur Wahl stellen, als die Bürger bisher wahrgenommen hatten.

Wer nicht in der EU-Diktatur aufwachen will, der muss sein Wahlverhalten ändern. Es ist noch nicht zu spät.

Weitersagen / Weiterleiten könnte helfen.

Wer mit Freunden, Bekannten und Nachbarn spricht, bei jeder Gelegenheit, der könnte an einem machtvollen „Schneeballsystem“ der „Demokratisierung“ durch neues Wahlverhalten beitragen.

Erst wenn die Altparteien massiv an Zustimmung bzw. Wahlstimmen verlieren, wird sich etwas an der Basis verschieben. Dann wird sich zeigen, ob die Altparteien lernfähig sind. Das braucht Zeit, wie bei der SPD feststellbar. Die SPD hat bis heute nichts verstanden. Und die GRÜNEN üben sich in Tarnen und Täuschen, wie oben nachgewiesen wurde.


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