Der neue Regelsatz: 1,39 Euro für Bildung pro Monat

Wie sich der neu berechnete Regelsatz zusammensetzt.
Regelsatz für Erwachsene
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
128,46 Euro
Bekleidung, Schuhe
30,40 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
(ohne Miet- und Heizkosten, die separat erstattet werden)
30,24 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
27,41 Euro
Gesundheitspflege
15,55 Euro
Verkehr
22,78 Euro
Nachrichtenübermittlung
31,96 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur
39,96 Euro
Bildung
1,39 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
7,16 Euro
andere Waren und Dienstleistungen
26,50 Euro
Macht in der Summe 361,81 Euro pro Monat. Da die Datenerhebung von 2008 stammt, hat man großzügig auf 364 Euro aufgestockt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 versäumt, dem Gesetzgeber klare Vorgaben zu machen, aus welchen Daten der Regelsatz zu berechnen ist.
Im unteren Fünftel der Einkommensbezieher stecken nämlich auch Aufstocker und versteckte Arme.
Nach dem Urteil von Sozialrichter Borchert, der bei der Parlamentsanhörung am Montag als Sachverständiger geladen war, ist die Neuberechung so unplausibel wie zuvor. Vor allem mit Blick auf die Referenzgruppe, die als Maßstab für die Ermittlung des Bedarfs von ALG-II-Empfängern angelegt wird, zeigten sich »gravierende Verzerrungen«. Auch Wohlfahrtsverbände und Erwerbsloseninitiativen unterstellen den Verantwortlichen in diesem Zusammenhang Tricksereien. Demnach wurden sogenannte versteckte Arme – etwa prekär Beschäftigte – die ihre bestehenden Leistungsansprüche aus Scham oder Unkenntnis nicht geltend machen, nicht aus der Referenzgruppe aussortiert. Vor diesem Hintergrund erhebt Borchert den Vorwurf, die Regelsätze aus fiskalischen Gründen »passend« gerechnet zu haben.

JW
Wenn das Leyen-Spiel doch noch Gesetz werden sollte, dann:
Die von der Bundesregierung geplante Neufestlegung der Hartz-IV-Leistungen verstößt nach Meinung des renommierten Sozialrechtlers Jürgen Borchert gegen das Grundgesetz. »Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, den Regelbedarf transparent und nachvollziehbar zu ermitteln, wurde nicht erfüllt«, beklagte der Richter am Hessischen Landessozialgericht (LSG) gegenüber der Tageszeitung Die Welt vom Montag. Das Ministerium habe »wieder hinter verschlossenen Türen gerechnet«, werde der Entwurf in der vorgelegten Form Gesetz, dann laufe die »Regierungsmehrheit in Karlsruhe ins offene Messer«, prophezeite Borchert.

JW
Dann bekommen die Verfassungsrichter doch noch eine zweite Chance, dem Gesetzgeber klare Vorgaben zu machen.
Von der Leyen wäre dann so gut wie weg vom Fenster.

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