Der da so unschuldig in die Kamera grinst, heißt Albert Müller. Als Bürgermeister der Gemeinde Scheyern im Landkreis Pfaffenhofen gehört er zwar eher zur Lokalprominenz, aber er hat es mit Anlauf in die überregionalen, ja nationalen Medien und in meinen Newsreader geschafft. Seine Leistung? Mit einer Langhaarperücke verkleidet auf der Damentoilette eines Autobahn-Rastplatzes bei Paunzhausen (irgendwo bei Freising) mit einem Spiegel unter der Kabinenwand hindurch fremde Frauen beobachtet. Nicht gerade honorig und touristisch-wirtschaftlich betrachtet auch nicht wirklich eine Empfehlung für die Gegend – was auch die Frau aus St. Petersburg so empfand und wenig Verständnis für die sexuellen Nöte Müllers zeigend, die Polizei verständigte.
Der Rathauschef ist also ein Spanner. Das darf ich konsequenzenlos so schreiben, denn die entsprechende Langfassung steht im Urteil der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts München. Der Spaß kostet den etwas anderen Sexstrolch jetzt richtig Geld: Drei Jahre muss er eine Kürzung seines Gehaltes um ein Fünftel hinnehmen – Höchststrafe in dieser Art Disziplinarverfahren. Verklagt hatte Müller sein oberster Dienstherr, der Freistaat Bayern. Es fielen für mich irgendwie neue Worte wie „achtungsunwürdiges Verhalten“. A Wuidsau issa hoid! wird man dazu in Müllers Gemeinde sagen. Ob man ihn noch einmal wählen wird? Wohl kaum Ach ja, das Strafrecht kann dem sicher darüber sehr erleichterten Herrn Bürgermeister am Allerwertesten vorbei gehen, denn einen Paragraphen für (gegen?) das Damen beim Pinkeln zuschauen gibt es nicht.