Demokratisch: Rauchen in Raucherclubs verboten

Das Verwaltungsgericht Ansbach urteilte in einer salomonischen Entscheidung, daß das Rauchen in Raucherclubs verboten wäre,  weil diese gegen das “Nichtraucherschutzgesetz” verstoßen würden. Zwar sei es unwarscheinlich das Nichtraucher Raucherclubs beitreten würden, aber Gesetz sei eben Gesetz, auch wenn Raucherclubs nicht öffentlich für Nichtraucher zugänglich wären.

In einem weiteren Vorstoß wird bereits geprüft, das Schießen in Schützenvereinen zu verbieten, und das Golfen auf Golfplätzen. Golfschläger und fliegende Golfbälle sind gefährliche Waffen.

Auch Swinger dürften nicht länger das Recht auf ihre Swingerclubs geniessen, denn schließlich sind die “swingenden” Damen und Herren als nebenberufliche Prostituierte ohne Gewerbeschein zu betrachten, und würden keine Steuern zahlen. Schwarzarbeit sei aber in Deutschland illegal. Der Zoll und die Behörden der Arbeitsagenturen hätten bereits bundesweit Ermittlungen eingeleitet.

Bild( pimgmx, Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0) Rigides Rauchverbot.


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