Die Befürworter zur Ergänzung der Grundrechte sprechen davon, auch die Verteidiger von mehr Zugeständnissen von Homosexuellen – und nicht zuletzt die, die im Mainstream die Unterscheidung der Geschlechter so ganz vergessen haben: Die „sexuelle Identität“ ist in aller Munde.
Den Schutz dergleichen fordern Anhänger einer Verfassungserweiterung, wonach eine Diskriminierung von Menschen nicht nur aufgrund der Religionszugehörigkeit, bei Behinderung oder der Herkunft – sondern eben auch wegen der „sexuellen Identität“ ausgeschlossen sein soll. Das Anliegen klingt nachvollziehbar, kein Mensch soll ausgegrenzt werden.
Und doch verfolgen die Unterstützer des Anliegens offenkundig etwas völlig Anderes, als sie schlussendlich zum Besten geben: Menschen mit homosexuellen Neigungen, aber auch Bi- und Transsexuelle sollen nicht benachteiligt – und ihre „sexuelle Identität“ geschützt werden.
Schon allein aufgrund des einfachen Wortverständnisses muss es hier schnell Einspruch geben: Eine sexuelle Identität, ja, die gibt es. Ich bin ein Mann, meine Mutter ist eine Frau. Männlich und weiblich – so schwierig, wie es sich manch ein Wortneuschöpfer oder jemand, der Umstände in ganz besondere Sprachhülsen packen möchte, schlussendlich macht, ist es dann wirklich nicht.
Es scheint wenig sinnvoll, ins Grundgesetz eine Formulierung einzubringen, die letztlich nichts Anderes besagt, als dass Männer in ihrem Mannsein und Frauen in ihrem Frausein nicht diskriminiert werden dürfen. Meine Identität, mein sexuelles Sein – ja, der einzige in die Diskussion eingebrachte Umstand, die Transsexualität, kann hier als wirklich schützenswert gelten. Wenn Menschen sich unsicher sind, ob sie im „falschen“ Körper leben, dann ist dies eine unheimlich seelische Belastung. Hier jegliche Diskriminierung zu vermeiden, muss oberstes Ziel sein.
Aber: Homosexualität, Bisexualität – nein, mit meiner eigenen sexuellen Identität kann das nichts zu tun haben. Irreführend und polemisierend, so könnte man das beschreiben, was mit einer Begrifflichkeit passiert, die eigentlich so klar verständlich sein dürfte. Meine Identität, so, wie ich mich fühle, wie ich bin, womit ich mich gleichsetze, das ist in den allermeisten Fällen die klare Zuordnung: ich bin männlich – oder eben weiblich.
In Zeiten, in denen Männer Männer offen lieben und auch Frauen Frauen unbekümmert begehren, da stellt sich die Frage nach sexueller Präferenz und Neigung. Scheinbar sind aber diese Ausdrücke an sich bereits diskriminierend, fährt man doch lieber mit „Identitäten“ auf, um damit der Dringlichkeit der offenbar so ungerechten Benachteiligung Ausdruck zu verleihen. Niemand denkt wirklich über den Sinn dessen nach, was er publiziert und fordert.
Und gleichzeitig scheint unklar: Wie wichtig ist der Schutz vor Diskriminierung von homosexuell ausgerichteten Menschen wirklich? Wie groß sind die Nachteile? Und trägt nicht auch die gesellschaftliche Entwicklung, ja, das Verhalten vieler Homosexuellenverbände selbst auch dazu bei, dass sexuelle Neigungen ein öffentliches Thema werden? Ist es notwendig, dass mein Arbeitgeber darüber Bescheid weiß, ob ich Männer oder Frauen liebe? Ändert dies meine Einstellungen, meine Ausgangslage, meine Leistungsfähigkeit – wie es beispielsweise eine Behinderung tut? Nein, ich denke nicht. Es gibt wenig Gründe, weshalb hier eine Diskussion nötig sein soll. Wer verantwortlich mit dem umgeht, was niemanden zu interessieren hätte, steht vor keinerlei Herausforderung, einen Schutz für seine sexuelle Neigung einzufordern.
Eine persönliche und intime Angelegenheit wie die sexuelle Präferenz hätte keinen Grund, überhaupt in eine Diskussion über Schutz vor Diskriminierung zu geraten, wenn sie nicht aus dem privaten Umfeld herausgelöst worden wäre. Mit Paraden und Protesten scheint es nahezu eine sich aufdrängende Vermutung, dass man die Thematik zwanghaft publik machen wollte, um schlussendlich Hilfe gegen Ausgrenzung herbeirufen zu können.
Niemand muss sich bei uns für seine sexuelle Identität schämen – und auch die sexuelle Präferenz und Neigung müssten nicht in eine grenzenlose Debatte hineingezogen werden, wenn diejenigen, die Wert auf den Schutz vor Diskriminierung legen, Homosexuelle und Bisexuelle selbst, respektvoll und würdig mit sich und dem eigenen Privatleben umgehen würden.
von Dennis Riehle