Deckmantel für Bevormundung und Diskriminierung?

Deckmantel für Bevormundung und Diskriminierung?Die Repräsentanten der deutschen (Amts-)Kirchen sowie ihnen hörige Politiker und Medien setzen in ihrer Propaganda nicht nur Atheismus (eine gottlose Weltanschauung) und den Laizismus (das Verfassungsprinzip der strikten institutionellen Trennung von Staat und Religion) gleich. Nein, den im deutschen Sprachraum eher unbekannten Terminus Laizismus übersetzen amtskirchlicher Klerus und Politiker aller Bundestagsparteien sogar als “Deckmantel für Bevormundung und Diskriminierung”.

Diese absichtsvolle und böswillige Denunziation des Laizismus veranlaßt mich zu einigen Überlegungen.

Wenn heuer die “Trennung von Staat und Kirche” gefordert wird, dann greift das zu kurz. Auch eine Formulierung “Trennung von Staat und Religionen” würde zu kurz greifen. Denn die Masse der über 100 in Deutschland vertretenen Kirchen, Religionsgemeinschaften und Glaubensrichtungen, einschließlich fast aller über 70 christlichen Religionsgemeinschaften ist ja bereits vom Staat getrennt und war auch nie mit diesem verbunden.

Es geht bei der Forderung (und dem diesem zugrundeliegenden Verfassungsgebot) “nur” um die Trennung der sogenannten Amtskirchen, also der römisch-katholischen Bistümer sowie den in der EKD zusammengeschlossenen evangelischen Landeskirchen vom Staate! Die evangelischen Landeskirchen waren vor 1918 Staatskirche im wahrsten Sinne des Wortes, denn der jeweilige Landesfürst war nicht nur Staatsoberhaupt von Gottes Gnaden, sondern zugleich auch Oberhaupt der jeweiligen Landeskirche.

Den sogenannten Amtskirchen gehörten 1918 etwa 98 Prozent der Deutschen an, 1949 waren es auf dem Gebiet der Bundesrepublik immer noch mehr als 95 Prozent.

Freikirchen, jüdische Gemeinden und Nichtgläubige (die man seinerzeit als Dissidenten bezeichnet hat) und sonstige Gläubige (Muslime u.a.) waren sowohl 1918 als auch 1949 zu vernachlässigende Größen.

Heute jedoch sind rund gerechnet je 30 Prozent der hierzulande lebenden Menschen katholisch, evangelisch und religionsfrei, die restlichen 10 Prozent verteilen sich auf über 100 kleinere Gemeinschaften und Gemeinden.

All diese Vor-Rechte genießen die anderen Religionsgemeinschaften nicht. Ja, diese lehnen eine solche Verquickung von Staat und Religion sogar ab. Daher auch im christlichen Bereich der Begriff “Freikirche”! Und fast alle Gemeinschaften, die wie die sogenannten Amtskirchen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes (K.d.ö.R.) genießen, lehnen eine solche Verquickung mit dem Staate ab und ziehen daher ihre Mitgliedsbeiträge – Kirchensteuer genannt – selbst von ihren Mitgliedern ein.

Wenn Atheisten, Agnostiker, Freigeister, Freidenker und Humanisten als Individuen oder mittels ihrer Organisationen die Trennung von Staat und Kirche, oder richtiger formuliert “die Trennung von Staat und Religionen” fordern, dann machen sie sich zum Fürsprecher auch religiöser Gemeinschaften, ja selbst zum Fürsprecher für nichtamtskirchliche christliche Kirchen und Gemeinschaften! Das hat wohl bisher kaum jemand so gesehen.

Also, wenn wir Laizisten, egal ob nichtgläubig, gläubig oder andersgläubig, die Durchsetzung des Laizismus auch in Deutschland fordern, dann ist das das Gegenteil von Bevormundung und Diskriminierung! Erst mit der Realisierung des Laizismus kann es heißen, es gelten gleiche Rechte für alle und es gibt eine freie Kirche in einem freien Staat. Und nur so kann verwirklichte Glaubens- und Religionsfreiheit aussehen: daß keine Religion oder Weltanschauung gegenüber den anderen privilegiert ist!

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]

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