Dass Privatisierung nicht unbedingt etwas Gutes sein muss, haben die DDR-Bürger mittlerweile erfahren. Und auch das Land Brandenburg hat das inzwischen nach einigen harten Lektionen kapiert. Da war beispielsweise der Streit um den Uferweg am Griebnitzsee.
Die schicken Seegrundstücke am Griebnitzsee (und nicht nur dort) wurden nach dem Anschluss der DDR an Westdeutschland an Privatleute verkauft – und offenbar hat keiner der in der DDR sozialisierten Kommunalpolitiker sich darüber Gedanken gemacht, was das in der Konsequenz heißt. Die Anwohner, meistens reiche Wessis dagegen wussten das genau: Ihre Grundstücke reichen bis zum See. Also befand sich der in der ersten Zeit nach der Wende frei zugängliche Uferweg, der zu DDR-Zeiten für patrouillierende Grenzsoldaten angelegt wurde, auf ihren Privatgrundstücken. Folgerichtig verbarrikadierten sie den Zugang, denn sie hatten die Seegrundstücke ja nicht gekauft, damit jeder darauf herumspazieren konnte.
Seeblick in Berlin: Rummelsburger Bucht
Ein jahrelanger Konflikt war die Folge, der noch immer nicht ausgestanden ist. Potsdam würde den Weg gern wieder für alle öffnen, die neuen Anrainer behalten sich Schadensersatzklagen vor. In der DDR spielte es keine große Rolle, wem das Land gehörte, auf dem das eigene Haus oder die Datsche stand. Oder über das irgendwelche Wege führten. Im Zweifelsfall war eh alles volkseigen. Im Kapitalismus ist das nicht so einfach. Da gehört das Land dem Eigentümer, und insbesondere private Eigentümer verstehen nichts von Allgemeinwohl und erst recht keinen Spaß.
Ähnlich unlustig ging es zu, als der Wandlitzsee verkauft wurde. Ein Düsseldorfer Rechtsanwalt kaufte das Gewässer. Eigentlich, so dachte man, sollte das kein Problem sein, denn es sollte nur die Wasserfläche verkauft werden. Und was macht man schon groß mit einem See? Doch der private Investor zockte die Kommune ab: Der See war inzwischen nämlich kleiner geworden als im Grundbuch vermerkt war. Also befanden sich die Stege, Bootsanlegestellen und das beliebte Strandbad auf der Fläche des Gewässers und damit auf dem Land des Käufers. Und natürlich verlangte der neue Eigentümer gleich Tausende von Euro an Pacht von Hunderten Nutzern. Das war wieder einmal dumm gelaufen.
In Brandenburg stehen noch immer etwa 140 Seen zum Verkauf, die in seligen DDR-Zeiten Volkseigentum waren und von der Treuhandanstalt in Bundesbesitz übergingen. Damit sollte man eigentlich annehmen, dass alles in Ordnung ist – öffentlicher Besitz ist öffentlicher Besitz. Aber das Land Brandenburg traut der Bundesregierung nicht mehr über den Weg – das ist erwiesener Maßen auch besser so – und will diese Seen kaufen, um zu verhindern, dass weiter Gewässer in die Hand von Privateigentümern gelangen und damit nicht mehr öffentlich zugänglich sind.
Das Irre an der Sache ist: Warum muss das Land Brandenburg Seen kaufen, die sich auf seiner Fläche befinden?! Warum kann der Bund dem Land Brandenburg nicht einfach seine Seen überschreiben? Schließlich gehören sie ohnehin dem Volk! Es ist so verrückt, wie es sich anhört: Alles, was dem DDR-Volk gehört hat, muss die Allgemeinheit, in diesem Fall vertreten durch das Land Brandenburg, mit den Steuergeldern der Bürger vom Bund zurückkaufen, damit es wieder dem Volk gehören kann.