Das “ursprüngliche” Karlsruher Urteil:

Das “ursprüngliche” Karlsruher Urteil:Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar die Berechnungsgrundsätze für die Hartz-IV-Leistungen verworfen. Die Regelungen für die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher, darunter 1,7 Millionen Kinder, bemängelten die Richter als intransparent und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.-Der damalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fand bei der Verkündung des Urteils klare, harte Worte: „Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Die einschlägigen Regelungen des Hartz-IV-Gesetzes sind daher verfassungswidrig.“Karlsruhe forderte eine Neuregelung zum 31. Dezember. Die Richter verlangten für die Berechnung ein transparentes Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf. Geschätzte Abschläge seien nicht angemessen. Bei Kindern, vor allem Schulkindern, müssten sich die Regelsätze an deren speziellen Bedürfnissen orientieren. Könnten sie Bücher, Hefte oder einen Taschenrechner nicht bezahlen, drohe der „Ausschluss von Lebenschancen“. Es bestehe die Gefahr, dass sie später nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dies sei mit dem Prinzip des Sozialstaates nicht vereinbar.Konkret heißt es dazu im Urteil vom 9. Februar: „Kinder sind keine Erwachsenen. Ihr Bedarf, der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums gedeckt werden muss, hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat jede Ermittlung hierzu unterlassen.“Nach dem Urteil darf der Gesetzgeber zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ zwar feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter bislang nicht korrekt: So sei nicht nachvollziehbar, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert wurden – etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die Mitgliedschaft im Sportverein. (dpa)-(josh) Man sieht, was unsere Regierenden daraus gemacht haben: die höhnische Persiflage einer gerechten Reform. Tarnen, Täuschen, Dezimieren, Lügen, Tricks und Reduzieren: nichts, aber auch gar nichts Positives wurde diesen ohnehin schon genug gestraften Bürgern – insbesonders den Kindern – Gutes getan.Dem Papa streicht man das wöchentliche Bierchen, der Mutter jenes, die Kinder werden zu peinlichen Gutschein-Abgebern, verspottet von ihren Klassenkameraden (“Du bist arm, haha…”). Nicht einmal die Rechnung eines Sportvereines kann zur Erstattung eingereicht werden, von den Kinder-Transportkosten dorthin ganz zu schweigen. Genau dies entspräche dem Sinn de Urteils, aber nein, das Recht lässt sich beugen und bricht nicht!?Mit den wenigen verbleibenden Möglichkeiten wird nun bestens dafür gesorgt, dass die Armut der Eltern auch noch den Sportskameraden, zumindest aber dem Trainer oder Lehrer (gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte) bekannt wird. Von da ab zu Spott und Häme ist nur ein kleiner Schritt. Deshalb werden viele von diesen eigentlich förderlichen Angeboten Abstand nehmen.Wie man es auch dreht und wendet, es kommt immer nur eine Hinterhältigkeit nach der anderen heraus. Ursula v. d. Leyen und a. Merkel sind unmenschliche Erfüllungsgehilfen einer grausamen Sekte, schlecht bis ins Mark hinein!!-Das eigentlich sicher sinnvolle sog. “Lohnabstandsgebot” wird an den chronisch unterbezahlten Sklavenarbeitern nicht positiv und sinngemäß angewendet, sondern an die Ärmsten der Armen weitergereicht und dort exekutiert. Dies war von einer “Regierung-Clique” zu erwarten, die man getrost auch den “Club der Teufelinnen” nennen dürfte. Das schreit geradezu nach einem hinterhältigen “Preis für die fadenscheinigste und asozialste Begründung deutscher (?) Politik der letzten Jahre”, der auch gerne den Geruch dieser Entscheidungen tragen dürfte.

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