Das Tränentüchlein

Das TränentüchleinMit Hochzeitsbräuchen ist das so eine Sache. Vieles wirkt nur im richtigen Kontext, manches ist mittlerweile antiquiert und einiges einfach überflüssig. Und dann gibt es noch jene Bräuche, die längst in Vergessenheit geraten sind. Wie zum Beispiel der Nachfolgenden. Die Beschreibung stammt aus der Zeitschrift „Gartenlaube“, der ersten Illustrierten mit hoher Auflage im deutschen Sprachraum. Im Jahr 1913 war dort folgendes über Hochzeitsbräuche zu lesen:
„In manchen Gegenden unsres Vaterlandes herrscht noch ein schöner, sonst vielfach schon vergessener Brauch. Dort wird der Braut, wenn sie die Schwelle des elterlichen Hauses zum letztenmal als Mädchen überschreitet, um zur Trauung zu gehen, von der Mutter ein Taschentuch aus neuer Leinwand übergeben. Dieses Tuch hält die Braut während der feierlichen Handlung in der Hand, um sich die bräutlichen Tränen damit zu trocknen. Am Hochzeitsabend wird das Tüchlein dann von der jungen Frau im Leinenschrank verwahrt, und dort ruht es - ungebraucht und ungewaschen – bis es einst das im Tod erstarrte Antlitz seiner Besitzerin deckt und ihr ins Grab folgt. Das Tüchlein heisst das Tränentüchlein.“
(Quelle: „1913“ Florian Illies)
Bild: lupo/pixelio.de

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