Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde per 09.08.2019 „verschärft“

Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde per 09.08.2019 „verschärft“

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Endlich „beschützen“ die deutschen Politiker die von ihnen beherrschte Bevölkerung vor einer Ausbeutung der Sozialgesetze durch Ausländer, ab dem 09.08.2019 ist jetzt „Schluss mit Lustig“, Muslime mit vier Ehefrauen und ein paar Dutzend Kindern dürfen den deutschen Staat nur noch ausbeuten, wenn sie keinen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit stellen, weil deutsche Bürgerinnen und Bürger keine Mehrfachehen führen dürfen.

Inzwischen ist weltweit bekannt, dass es Asylbewerbern in Deutschland erheblich besser geht, als der deutschen Bevölkerung und da es eigentlich völlig „wurscht“ ist, ob Asylbewerber anerkannt, oder die Anträge abgelehnt werden, weil mit der Ablehnung im Regelfall eine zeitlich unbegrenzte Duldung verbunden ist, wird garantiert kein Muslime einen Antrag auf eine Einbürgerung stellen, wenn er sich deshalb von drei Frauen und mindestens einem Dutzend Kinder trennen muss, die Monat für Monat ein paar tausend Euro Sozialhilfe nebst Kindergeld einbringen.

Außerdem steht jeder muslimischen Ehefrau eine eigene, staatlich finanzierte Wohnung zu und oftmals aufgrund der prächtigen Kinderschar sogar ein schönes Einfamilienhaus, da geht doch kein Muslime her und beantragt die deutsche Staatsbürgerschaft, um danach mit einer Ehefrau und 6 – 8 Kindern in einer Vierraumwohnung zu vegetieren. Fast alle Muslime wissen auch, was eine „Schuldenuhr“ ist und sie sind auch darüber informiert, dass es eine „Pro Kopf Verschuldung“ gibt, mit der die deutschen Politiker die deutsche Bevölkerung verschuldet haben, aktuell sind das 29.838,00 Euro pro Kopf und somit wäre eine zehnköpfige, ausländische Familie ab dem Moment der Einbürgerung mit knapp 300.000,00 Euro verschuldet und man weiß ja nie, wann der deutsche Staat so pleite ist, dass er seine deutsche Bevölkerung zur Kasse bittet. Die ehemaligen DDR Bürger haben auch nicht damit gerechnet, dass sie mit 100,00 DM Begrüßungsgeld zu einer Vereinigung der beiden deutschen Staaten motiviert und nach dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland mit immer höheren Staatsschulden (aktuell knapp 30.000,00 Euro pro „Nase“) belastet werden.

Nur gehirnamputierte Asylanten beantragen die deutsche Staatsbürgerschaft, denn sie verlieren dadurch alle Privilegien, die sie als „Flüchtlinge“ gegenüber der deutschen Bevölkerung haben und welcher Asylant will schon als Zwangsarbeiter für alle anderen Asylanten schuften, um in den PKS als „deutscher“ Straftäter aufgeführt zu werden???


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