Da wird einmal wieder der Bote geköpft. In diesem Falle ein Fotograf strafrechtlich verfolgt, der das Hakenkreuz auf dem Arm eines Fussballers fotografierte und dokumentierte.
Der Nazi bleibt unbehelligt.
Ach ja, der Fotograf wird “wegen Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz u.a.” angeklagt. Damit erklärt die sächsische Staatsanwaltschaft ein Hakenkreuz-Tatoo zu Kunst. Geht’s noch?
Nic
Ähnliche Artikel:
- Katholische Bischöfe Bayerns verzichten auf 21 Konkordatslehrstühle
- Frau Schavan ist noch immer Ministerin
- Beschämende Netzwerke
- Meisner, Woelki und die Pille danach
- Opus Dei darf Schule in Potsdam eröffnen