“Das perfekte Verbrechen” oder: wenn juristische Sprache falsch genutzt wird…

“Das perfekte Verbrechen” oder: wenn juristische Sprache falsch genutzt wird…

© Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Vor kurzem unterhielt ich mich mit einem Freund (einem bekannten Fachanwalt für Arbeitsrecht und Baurecht) auf einer Party über die zunehmende Kriminalität im Internet: dabei ging es uns nicht so sehr um Wirtschaftdelikte, sondern um die alltäglichen Straftaten aus dem sozialen Bereich, die nun ins Netz verlagert worden sind: das Beleidigen und Verunglimpfen von Menschen durch anonyme Einträge in sozialen Netzwerken oder in Foren. Wir stellten übereinstimmend fest, dass diese Taten in unserer Praxis zugenommen hätten, mein Freund berichtete insbesondere von einer Reihe von Fällen, die er insbesondere im arbeitsrechtlichen Bereich bearbeitet habe, und ich erzählte ihm, dass dies auch in meiner Praxis auffällig sei; allerdings sei ich auch persönlich anonym beleidigt worden – und zwar mehrfach und massiv, doch der sich hinter der Anonymität versteckende User sei jetzt wohl identifiziert; dies habe zwar einige Zeit gedauert, aber am Ende sei eine solche Identifikation wohl immer möglich. Und so kamen wir überein: auch im Internet gäbe es das “perfekte Verbrechen” wohl nicht.

Nun, da hatten wir aber etwas gesagt: ein ebenfalls dort am Tresen stehender Mann vom Typ Besserwisser schaltete sich ein: es handele sich doch bei einer Beleidigung überhaupt nicht um ein Verbrechen: Unter einem Verbrechen verstehe ein qualifizierter Jurist einen Straftatbestand, für den das StGB nach § 12 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht, dass könnten offensichtlich juristisch Ungebildeten ruhig bei Wikipedia nachlesen…

Mein Freund und ich sahen uns kurz schmunzelnd an, stimmten dem Herrn höflich zu, verabschiedeten uns verbindlich – und setzten unser Gespräch an anderer Stelle der umfänglichen Lokalität fort.

Ja, es ist schon ein Kreuz mit der Juristerei: viele Ausdrücke, die im allgemeinen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung haben, werden von Juristen anders gebraucht.

Da erzählt der stolze Eigenheimbesitzer – der natürlich eigentlich ein juristischer “Eigentümer” ist -, dass er sich dieses tolle Haus vor kurzem gekauft habe: und die Juristen wissen, dass ihm tatsächlich im Regelfall das Grundstück zu Eigentum übertragen worden ist, auf dem das Haus steht.

Doch damit nicht genug, angesprochen auf das doch etwas schadhafte Dach seines Hauses entgegnet der Hausbesitzer, der eigentlich ein Grundstückseigentümer ist, das Geld für die Reparatur müsse er sich noch von seiner Bank “leihen” – und meint natürlich, er müsse dort noch ein Darlehn aufnehmen.

Aber auch der Schüler, der sich von seinem Konfirmationsgeld einen neuen Ipod “holt”, wird diesen eher nicht stehlen, sondern käuflich erwerben…

Ja, und so sind wir beim Strafrecht, und da ist es nicht anders: der Oberbegriff in Abgrenzung zu den Ordnungswidrigkeiten ist natürlich der der Straftat, der dann wiederum untergliedert wird in Verbrechen und Vergehen – völlig richtig, Mister “Wise Guy”. Doch unterscheidet irgendjemand im alltäglichen Sprachgebrauch wirklich so? Eher nicht, jedenfalls mein Freund und ich stehen durchaus dazu, uns privat nicht immer juristisch korrekt auszudrücken, sonder allgemein verständlich.

Aber damit auch unser durch Wikipedia gebildeter Gesprächsteilnehmer zukünftig zufrieden ist: so wenig, wie es ein perfektes Verbrechen gibt, gibt es natürlich auch kein perfektes Vergehen – und Vergehen lohnen sich genau so wenig wie Verbrechen… dies wiederum könnte demnächst der User des Internets erfahren, der mich beleidigt hat.

Photo: www.pixelio.de


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