Das Reichstagsgebäude bei Nacht.
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Dieses neue Gesetz ist derart löchrig und unschlüssig formuliert, dass die Bundesregierung selbst die ersten Klagen und Gerichtsverhandlungen abwartet, die Klarheiten bringen sollen, was denn nun eigentlich noch erlaubt ist.
Im Kern besagt das neue Leistungsschutzrecht konkret, dass man beispielsweise aus dem Buch eines Autors so viel zitieren darf, wie man will, so lange man angibt, woher die Quelle stammt. Das gilt für den Printbereich und betrifft sowohl Zeitungen als auch Nachrichtenportale. Im Internet verhält es sich grundlegend anders! Dort dürfte man aus ebenjener Quelle nicht zitieren - selbst wenn es derselbe Text, den man woanders gemeinfrei finden würde. Die Zeitung dürfte dem Betreffenden dann eine Rechnung schreiben - oder ihn rundherum verklagen wegen Diebstahl geistigen Eigentums.
Google war einer der großen Gegner dieses Gesetzes, doch seine Petition half nichts. Das Unternehmen schrieb kurz vor Inkraftreten deswegen die großen deutschen Verlagshäuser an und teilte mit, dass man gemäß des Gesetzes alle Nachrichtenstreams entfernen werde, falls man nicht eine kostenlose freiwillige Nuzung durch Google erlaube. Die Unternehmen willigten sämlichst ein.
Somit müssen viele kleine News-Aggregatoren dicht machen und der Platzhirsch Google hat seine Marktposition sogar noch stärken können. Das war nicht im Sinne der Erfinder.
Was meint ihr zu dieser neuen Rechtssituation, wie sie von der aktuellen Bundesregierung verabschiedet wurde?