Notfalldatensatz - Wissen kompakt
Der Notfalldatensatz (NFD) ist eine der freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und soll wertvolle medizinische Informationen zu einem Patienten in Notfall-Situationen bereitstellen.
„Notfallrelevante medizinische Informationen sind diejenigen Informationen aus der Vorgeschichte des Patienten, die dem behandelnden Arzt zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufs sofort zugänglich sein müssen." (Quelle: gematik.de)
Als notfall-relevante Informationen wurden, in Absprache mit der Bundesärztekammer (BÄK), folgende abgestimmt:
Mittels des sogenannten "Notfalldaten-Managements (NFDM) können die Notfalldaten eines Patienten auf die Gesundheitskarte geschrieben, geändert, gelesen oder gelöscht werden. Genau genommen gehört auch der „Datensatzes persönliche Erklärungen" (DPE) dazu.
„Persönliche Erklärungen sind Hinweise auf den Aufbewahrungsort von Willenserklärungen des Patienten zum Behandlungsverlauf oder zur Organ- und Gewebespende." (Quelle: gematik.de)
Als Notfall-Situation im Sinne des Gebrauchs des Notfalldatensatzes der eGK, wurden mit Vertretern der Ärzte folgende Szenarien definiert:
- ƒ Präklinische Patientenversorgung durch Rettungsdienst (bspw.nach einem Verkehrsunfall)
- Ungeplante Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines Krankenhauses
- Arzt trifft im ambulanten Versorgungssektor auf unbekannten Patient mit Akutbeschwerden
Das Ehealth-Gesetz als Treiber?
Das neue Ehealth-Gesetz soll die Einführung und Umsetzung des Notfalldatensatz-Management beschleunigen. Daher soll laut dem Gesetzesentwurf die Erstellung und Aktualisierung dieser Daten ab dem 1.01.2018 vergütet werden. Dies soll eine zügige Bereitstellung und Nutzung des Notfalldatensatzes mittels der elektronischen Gesundheitskarte unterstützen und so die Informationsgrundlage bei der Versorgung akut erkrankter oder auch pflegebedürftiger Patienten verbessern.
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