Das Märchen vom Lohnabstandsgebot

Von Politikern und anderen Interessenvertretern immer wieder gern als Argument in die Diskussion um die Hartz-IV Regelsatzhöhe eingebracht, das Lohnabstandsgebot.
Ein Lohnabstandsgebot gibt es im SGB II nicht, auch nicht im Verfassungsrecht.
Lohnabstandsgebot bedeutet, wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet.
Geregelt ist das Lohnabstandsgebot in § 28 Abs. 4 SGB XII.
Doch die Realität sieht ganz anders aus. Im Jahr 2010 wurden 11,2 Milliarden Euro an so genannte Aufstocker bezahlt, damit sie trotz Arbeit so viel haben wie ein ALG-II-Empfänger.
Diese klare Subvention von Unternehmen macht sich natürlich in deren Gewinnen bemerkbar. Der Steuerzahler als Melkkuh für den Vermögensaufbau von Unternehmern. Von 2005 – 2011 sind so über 60 Milliaren Euro geflossen.
Wie viel bekommt ein ALG-II-Empfänger? Ein Beispiel. Alleinstehend, wohnhaft in München.
Warmmiete: 450,00 Euro
Regelsatz: 374,00 Euro
Summe: 824,00 Euro
Diese Summe entspricht in etwa einem Bruttolohn von 1.100 Euro pro Monat, bzw. 6,40 Euro pro Stunde. Im Jahr 2010 lag die Niedriglohngrenze bei einem Bruttoverdienst von 10,36 Euro pro Stunde. Niedrigere Stundenverdienste wurden als Niedriglohn eingestuft. Im Niedriglohnsektor arbeiten 7 Millionen Menschen, die in Altersarmut fallen werden.
Selbst Tarifverdienste liegen in einigen Branchen unter 6,50 Euro.
Niedrigste Tarifverdienste im Dezember 2011 in einigen Branchen unter 6,50 Euro
Zahlreiche Sozialverbände fordern höhere Regelsätze, zu recht. Diese werden aber nicht kommen, denn dann müsste ein flächendeckender Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde her. Und damit würden die Zahlungen in Milliardenhöhe an Aufstocker entfallen.
Der „Kampf“ der politischen Klasse gegen Armut, Altersarmut, Kinderarmut und seit neuestem gegen Energiearmut ist nur ein Schattenboxen. Durch Dilettanten verursachte Probleme können nicht durch Dilettanten gelöst werden.
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