Das „Leistungsschutzrecht“ (LSR) ist in Kraft: Rechtsunsicherheit per Gesetz

Was das „Leistungsschutzrecht“ genau regeln soll, das kann einem heute kaum noch jemand griffig erklären. Auf jeden Fall ist es seit 1.August 2013 in Kraft getreten. Und wie das mit deutschen Regelungen, die das Urheberrecht oder das Internet betreffen so ist, trifft es in der Hauptsache die kleinen Anbieter.

Das „Leistungsschutzrecht“ (LSR) ist in Kraft: Rechtsunsicherheit per Gesetz

Eine “harmlose” Bestätigungserklärung. Mit ihrer Unterschrift konterkarieren Springer & Co ihre Forderungen nach Vergütung und einem Leistungsschutzrecht (LSR)

Was die FAZ als „Blogosphäre“ (1) bezeichnet, ist jetzt dagegen unter den Verlierern. Also die Anbieter, Newsverteiler, Seitenbetreiber, Blogs und Magazine, die jenseits des großen Geschäfts teils unabhängige Informationsverbreitung betreiben und selbst mit Kurznachrichten anderer, Besucher auf ihre Seite locken.  Abgezielt hatte das Gesetz eigentlich auf den Suchmaschinen-Giganten „Google“ und seine „Google-News“.

Es geht (natürlich) um Geld, es ging darum, dass nicht irgendwelche Suchmaschinen-Riesen wie Google, sich einfach verkürzte Nachrichten der großen Presseverlage -und um die ging es dabei- kostenlos unter den Nagel reißen und sich damit noch unentbehrlicher und gleichzeitig für Werbekunden attraktiver machen können als ohnehin schon.
Und es ging (natürlich) um Macht im Informationsbereich, und Begriffe wie „Rechtshoheit“. Man kann leicht den Eindruck gewinnen, das „zwei Fliegen mit einer Klappe“ geschlagen werden sollten und auch die kleinen Seitenbetreiber und unabhängige Nachrichtenverteiler, sogenannte „Aggregatoren“, die zum Teil einen interessanten Mix aus „Mainstream-Presse“ und unabhängigem Journalismus präsentieren und gegenüberstellen, nicht hochkommen sollten.

Abschnittsweises Zitieren aus irgendwelchen „Qualitätsblättern“ sollte unterbunden werden, kürzere Varianten sogenannte „Snippets“ also „Anrisstexte“, die einen Ausblick auf einen Artikel bieten sollten entweder kostenpflichtig werden oder einer separaten Erlaubnis bedürfen. Für kleine News-Projekte ist das entweder nicht bezahlbar oder schlicht undurchführbar. Wie will man denn bei jeder Quelle, die man für interessant hält, um Erlaubnis fragen und dann noch auf Antwort warten und einen Artikel solange auf Eis legen oder umschreiben?
Und wie viel Worte, Satzfetzen oder Sätze künftig erlaubt sind, ab wann Vergütung fällig wird oder Erlaubnis eingeholt werden muss, bleibt vage. Im Zweifelsfall sollen das nach Ansicht der gesetzgebenden Regierungspolitiker die Gerichte klären.

„D.h. die finanzstarken Verlage können im Zweifelsfall mit teuren Juristen auf möglicherweise dahingehend weniger kompetent vertretene Informations-Anbieter losgehen, um genau das jeweils richterlich klären zu lassen. Im Regelfall würde im Vorfeld dann eine “Abmahnung” herausgeschickt.“ (3) Alleine eine solche Drohkulisse und das damit verbundene finanzielle Risiko wird sicher wieder viele zur Aufgabe zwingen und allen damit ein Stück Vielfalt und Meinungsfreiheit verloren gehen.

Die Folgen dieses im März von der schwarz-gelben #Neuland–Koalition verabschiedeten Gesetzes sind paradox:

Die Verlage, die für das Gesetz die Reklametrommel am kräftigsten rührten und dank Ihrer Verbindungen ins bürgerliche Lager für das Zustandekommen Sorge trugen, unterschreiben in diesen Tagen eine sogenannte „Bestätigungserklärung“ für (Kapitulation vor) Google News.
(hier vollständig im Link zu finden)
Diese umgeht dann das, was von ebendiesen erkämpft wurde. Denn wer das nicht unterschreibt, wird fortan beim Marktführer nicht mehr gelistet und fehlt mit seinen Kurznachrichten bei Google-News, was die Verbreitung der „Informations-Produkte“ empfindlich einschränken würde. Laut der Zeitung „Markt Intern“ will der Verband der Presseverleger im Moment die „Rahmenbedingungen einer Verwertungsgesellschaft prüfen“. (4) Hätte ein gangbares Konzept hierfür nicht schon vor der Verabschiedung eines LSR-Gesetz in der Schublade liegen müssen?

Es ist doch grotesk und mutet peinlich an: Jetzt wollen FAZ, Burda, Gruner+Jahr und man glaubt es kaum, die Axel Springer AG zunächst in Google News vertreten bleiben. Sie wissen eben nicht, wie sie ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche in Forderungen umsetzen könnten und wie diese standardisiert einzutreiben wären. So ist für diese Verlage alles wie vorher und beim Alten.

Währenddessen ist auf Rivva zu lesen, circa 650 Lokalzeitungen, Magazine und Blogs würden angesichts der aktuellen Rechtsunsicherheit nicht mehr in der Aggregation auftauchen. (5) Damit geht einher, dass diese Seiten nicht mehr so häufig gefunden und aufgesucht werden. (hier eine Erklärung zu “Aggregator”)

Dieses gesamte Leistungsschutzrecht-Szenarium in Kombination mit der grassierenden Rechtsunsicherheit beim Urheberrecht, bei Veröffentlichungen und Quellenangaben im Internet, wird in der Summe dazu führen, das ein verbrieftes Grundrecht, das der Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz tangiert wird:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

ein Artikel von Hans-Udo Sattler


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