Immer wieder hört und liest man in der Werbung davon, dass ein Fernstudium auch ohne Abitur möglich ist. In diesem Beitrag sehen wir uns einmal an, ob und wie das funktioniert.
Vom Prinzip her ist es in allen Bundesländern möglich zum Studium zugelassen zu werden, auch wenn man keine Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Hierfür ist es wichtig, dass man eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mehrere Jahre Berufserfahrung nachweisen kann.
Fachwirtprüfung, Meisterführung oder gleichwertige Aufstiegsfortbildungen
Zu den Aufstiegsfortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auch anderen öffentlich-rechtlichen Regelungen gehören die Aufstiegsweiterbildungen zum Fachwirt, zum Meister, zum Industriemeister oder auch zum Betriebswirt. Wenn man die Weiterbildung mit einem Abschluss erfolgreich besteht, erwirbt man in der Regel die Berechtigung eine akademische Ausbildung aufzunehmen, ohne das weitere Vorleistungen erbracht werden müssen.
Berufserfahrung mit Bezug zum Studienfach
Eine weitere Sonderregelung für die Aufnahme eines Studiums ohne Abitur betrifft Studienbewerber, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und im Anschluss zwei bis drei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Wichtig ist hierbei die fachliche Nähe zum Studienfach. Bei manchen Studiengängen muss man jedoch trotzdem eine zusätzliche Eignungsprüfung ablegen.
Berufserfahrung ohne Bezug zum Studienfach
Es gibt Hochschulen, die auch Studienbewerber mit Studienfachfremder Berufserfahrung zum Studium zulassen. Die Bewerber müssen jedoch eine Eignungsprüfung vor dem Studium ablegen, in welcher Sie die Eignungen nachweisen. Für fachfremde Studienbewerber werden dann häufig noch zusätzliche Studienmodule angeboten, damit sie fachspezifisches Wissen nachholen können.
Die genauen Bedingungen für eine Zulassung zum Studium werden von den Hochschulen bekannt gegeben.
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