Das Ende der 2-Jahres-Handyverträge

Das Ende der 2-Jahres-HandyverträgeNeue gesetzliche Regelungen zu Laufzeitverträgen für Mobilfunktarife, Fitnessstudios und ähnliches stehen vor der Tür. Nach langem Streit zwischen Justizministerium und Wirtschaftsministerium wurde nun Einigung erzielt und das Bundesjustizministerium legte einen Gesetzentwurf vor, der die Rechte von Kunden verbessern soll.

„Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt“, begründete Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ihren Gesetzentwurf. Mit dem „Gesetz für fairere Verbraucherverträge“ will sie die bisherigen Optionen für  die Unternehmen einschränken.

Neuverträge dürfen maximal ein Jahr laufen

Laufzeitverträge für die Nutzung von Mobilfunk, Festnetz oder Fitnessstudios dürfen in Zukunft maximal einem Jahr lang laufen. Bis jetzt wurden insbesondere Mobilfunk- und Festnetzverträge in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen.

Außerdem dürfen sich Laufzeitverträge nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern. In Zukunft beträgt die maximal erlaubte Verlängerung eines solchen Vertrags drei Monate. So sollen Kunden besser als bisher aus einem Vertrag herauskommen, wenn sie die Kündigungsfristen verpasst haben. Aktuell ist ein Kunde in diesem Fall ein weiteres ganzes Jahr an den Anbieter gebunden.

Außerdem will die Regierung Verbraucher besser als bisher „vor aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen“ schützen. Per Telefon abgeschlossene Verträge über Strom- und Gaslieferungen müssen „künftig von den Verbraucherinnen und Verbrauchern schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden“.


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