Das deutsche KWK-Gesetz steht vor der Novellierung

Das Bundesministerium für Forschung Technologie (BMWi) verschickte Ende November 2011 den seit langem ersehnten Bericht zur Zwischenüberprüfung des KWK-Gesetzes an die beteiligten Verbände. KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung, d.h. für eine gleichzeitige Gewinnung von mechanischer und Wärmeenergie. Letztere wird oft zum Heizen verwendet, erstere zur Stromerzeugung.

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