Das Darlehenskonto

Haben Sie auch ein Darlehen laufen? Zum Beispiel für eine Immobilie? Sehr oft richten die Banken dafür dann ein Darlehenskonto ein und Sie zahlen extra Gebühren. Ab heute müssen Sie das nicht mehr akzeptieren: Wie der BGH in seinem Urteil (Az.: XI ZR 388/10) feststellte ist diese Klausel unwirksam. Solche Konten werden nur aus buchhalterischem Interesse der Bank geführt, daher sind die Kosten nicht vom Kunden zu tragen. Überprüfen Sie doch einmal, ob ihre Bank Ihnen diese Kontoführungsgebühren in Rechnung stellt.
Liebe Grüsse
Daira Bär

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